GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – PROVISIONSSÄTZE
1. Unsere Angebote und Mitteilun1gen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe unseres Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.
2. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.
3. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.
4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu dem Vertragsabschluß ist an uns eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen den, vom Makler zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande (z.B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvereinbarung, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag etc. oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zustande), so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen. Insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.
4.1 Die Provision beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, 3,57 % incl. MwSt. vom Kauf-/Verkaufspreis bzw. vom Ersteigerungsbetrag, Kaufpreis der Gesellschaftsanteile, Einlage der Gesellschaftsgründung.
4.2 Die Provision bei Abschluß eines Erbbauvertrages beträgt 3,57 % incl. MwSt. aus dem 10-Jahres-Erbauzins.
4.3 Die Provision bei der Wohnraumvermietung beträgt bei der Komfort-Partnerschaft 1,79 Monatsmieten & bei der Exklusiv-Partnerschaft 2,38 Monatsmieten & bei der Premium-Partnerschaft 2,98 Monatsmieten (jeweils inkl. MwSt.) zu Lasten des Vermieters. Bei der Vermietung von gewerblichen Objekten beträgt die Provision 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt. (jeweils zu Lasten des Mieters und Vermieters). Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich geschlossen werden.
4.4 Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungen etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufen Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision. 3,57 % incl. MwSt. aus der vereinbarten Summe. Diese Provisionspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermietung von gewerblichen Objekten.
4.5 Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,19 % incl. MwSt. vom Verkaufswert des Grundbesitzes.
4.6 Alle genannten Provisionssätze verstehen sich incl. der gesetzl. MwSt. Sollte sich diese ändern, erhöhen oder verringern sich entsprechend die Provisionssätze.
5. Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (Kautionen, Kaufpreise, Mieten etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden.
6. Unkostenersatz, d.h. Ersatz für besondere Aufwendungen, wie Inserate, Reisen etc. ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.
8. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Verkaufsberechtigten ersetzt wird.
9. Entscheidet sich der Interessent für ein nachgewiesenes Objekt und wünscht nach entsprechenden Verhandlungen die Ausfertigung eines Miet- bzw. Kaufvertrages, tritt dann aber von dieser Entscheidung zurück, wird eine Aufwandsentschädigung für die Ausfertigung von Verträgen (Miet-, Pacht oder Kaufvertrag) in Höhe von 1,19 % einschließlich 19 % MwSt. der Maklerprovision fällig.
10. Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
11. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vorliegende Vereinbarungen. Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.