Anders als bisher verordnet, muss in dem neuen Energieausweis beispielsweise die Höhe der Treibhausgas-Emissionen verzeichnet werden. Verfügen die Hauseigentümer über einen Verbrauchsausweis, sind sie künftig dazu verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie zu machen. Diese Anforderung gilt bei Bedarfsausweisen bereits. Ebenso muss in dem neuen Energieausweis festgehalten werden, wann die nächste Untersuchung fällig ist.
Gebäudeenergieberater oder Fachexperten, die einen Energieausweis ausstellen, müssen gewährleisten, dass die Angaben vom Eigentümer zum Energiezustand des Hauses der Richtigkeit entsprechen. Für die Prüfung sind Energieausweisersteller auch weiterhin dazu berechtigt, die Immobilie vor Ort zu prüfen. Alternativ können die Prüfung und die Aufstellung von geeigneten Maßnahmen auch anhand von Fotos erfolgen. Bleiben Eigentümer oder Mieter in der Immobilie wohnen, muss zunächst kein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Mit den neuen Richtlinien soll der Energieausweis aussagekräftiger werden als bisher. Die neuen Richtlinien gelten auch für Immobilienmakler.
Quelle: Zukunft Altbau
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