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Die größten Irrtümer von Mietern

Gerade bei Mietern haben sich einige falsche Annahmen in den Köpfen eingenistet – wir räumen damit auf

Feiern, Kaution, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Untervermietung – sich in den deutschen Mietvorschriften zurecht zu finden, ist für Laien alles andere als leicht. Wir verschaffen Ihnen mehr Durchblick, liefern Ihnen aktuelle Informationen und klären die größten Mietirrtümer auf. Bei weiterführenden Fragen freuen sich unsere Berater über Ihre Kontaktaufnahme.

Auch, wenn Sie Ihren Geburtstag, Jahrestag oder einfach Ihre Freude am Leben gern lautstark mit Ihrer Nachbarschaft teilen möchten: auf die Nachbarn müssen Sie immer Rücksicht nehmen. Nach 22 Uhr darf Ihre Party nicht mehr zu hören sein, egal ob einmal im Monat oder jedes Wochenende.

Dazu hat er sicherlich das Recht, nicht aber die Pflicht. Rein rechtlich gesehen, darf er die Kaution auch nach der Räumung und Rückübergabe der Wohnung noch für einen angemessenen Zeitraum einbehalten. Während dieser Zeit kann er sorgfältig prüfen, ob noch Außenstände offen sind oder Sie noch Ansprüche ihm gegenüber haben. Nur so kann er die Kaution ordnungsgemäß abrechnen und auszahlen.

Dass ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden muss, um gültig zu sein, ist ebenfalls ein weitverbreiteter Irrglaube. Wird er zum Beispiel per Handschlag besiegelt und Sie ziehen anschließend in das Haus oder die Wohnung ein, ist der Mietvertrag mündlich zustande gekommen und ebenso rechtskräftig. Mit einem schriftlichen Mietvertrag beugen allerdings beide Seiten Unklarheiten und Problemen vor.

Es mag hin und wieder Vermieter geben, die Sie früher aus dem Mietvertrag entlassen, wenn Sie Ihnen drei Nachmieter präsentieren. Verlassen sollten Sie sich jedoch darauf nicht, denn deutschem Recht zufolge müssen Mieter immer die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Mieter, die glauben, ihre Kaution – in der Regel drei Monatsmieten – zum Ende des Mietverhältnisses mit der Kaution verrechnen, also quasi abwohnen zu können, müssen wir leider eines Besseren belehren. Fakt ist, Sie müssen die Miete bis zum letzten Monat weiterzahlen und haben erst nach dem Ablauf des Mietverhältnisses Anspruch auf eine Rückzahlung der Mietkaution – sofern die Prüfung keine offenen Forderungen mehr ergibt.

Dürfen Sie schon – mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters. Sonst verletzen Sie nicht nur sein Vertrauen, sondern auch den Mietvertrag, was rechtliche Konsequenzen für Sie haben kann.

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