Erfahren Sie mehr zum Thema Spekulationssteuer Immobilien

Denken Sie darüber nach, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen? Dann informieren Sie sich vorab auf dem Gebiet Spekulationssteuer Immobilien. Denn unter Umständen müssen sie eine solche Steuer zahlen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie die Immobilie noch nicht länger als zehn Jahre besitzen und sie diese verkaufen möchten. Wie hoch die Spekulationssteuer ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommenssteuersatz sowie vom Wertzuwachs ab.

Möchten Sie Ihr Haus vor der 10-Jahresfrist verkaufen?

Manchmal kann man mit dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses allerdings keine zehn Jahre warten, nur um die Spekulationssteuer Immobilien zu umgehen. Sie sollten dann allerdings prüfen, welchen Immobilienwert das Finanzamt festgelegt hat. Wenn Sie meinen, dass dieser Wert zu hoch ist, können Sie noch von einem offiziellen Gutachter eine professionelle Wertermittlung vornehmen lassen.

Zahlen Sie auf dem Gebiet Spekulationssteuer Immobilien nicht zu viel

Wir führen eine solche professionelle Wertermittlung gerne für Sie durch. Wenn der Immobilienwert geringer ausfällt als der vom Finanzamt festgelegte, sollten sie diesem das unbedingt mitteilen. So müssen Sie am Ende womöglich weniger im Bereich Spekulationssteuer Immobilien zahlen. Haben Sie sich für einen Verkauf entschieden, führen wir aber nicht nur eine professionelle Wertermittlung für Sie durch, sondern übernehmen auch den gesamten Verkaufsprozess für Sie. Möchten Sie mehr dazu erfahren? Dann freuen wir uns, wenn wir Sie darüber im Rahmen unserer Immobiliensprechstunde beraten können. Vereinbaren Sie mit uns dazu einfach einen Termin unter der Rufnummer 0911/47776016 oder per E-Mail über team@immopartner.de. Wir freuen uns auf Sie!
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Wir stehen Ihnen Rede und Antwort

7 typische Fragen von Eigentümern zum Hausverkauf

Jedes Haus und jeder Verkauf ist einzigartig ist. Dennoch kennen wir aus unserer langjährigen Tätigkeit als Immobilienmakler genau die Fragen, die sich fast jeder Eigentümer im Zuge des Hausverkaufs stellt. Darum haben wir Ihnen im Folgenden die relevanten Informationen kurz und verständlich aufbereitet.

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Wie hoch die Steuern beim Hausverkauf wirklich sind, ist eine Frage, die individuell angeschaut werden muss. Allerdings fällt in jedem Fall für den Käufer die Grunderwerbssteuer an und darauf folgt die jährliche Grundsteuer.

Für Sie als Verkäufer fällt bei einem Immobilienverkauf unter Umständen Spekulationssteuer an.

Ausnahmen:

  • Das Haus ist bereits 10 Jahre in Ihrem persönlichen Besitz, z. B. wenn Sie Ihr Haus vermietet haben
  • Das Haus wird von Ihnen im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangen Kalenderjahren selbst genutzt

Fällt die Spekulationssteuer für Sie an, dann hängt die Höhe wesentlich vom individuellen Einkommenssteuersatz und dem Wertzuwachs ab.

Lassen Sie sich gerne eingehend von uns beraten, damit Sie unliebsame Überraschungen finanzieller Art vermeiden.

Tipp: Bei der Wertermittlung nutzt das Finanzamt häufig ungenauere Verfahren als offizielle Gutachter. Daher kann es in einigen Fällen sein, dass Sie mehr Spekulationssteuer zahlen müssten als eigentlich nötig. Wenn Sie glauben, dass der Immobilienwert geringer ist als der vom Finanzamt festgelegte, müssen Sie das allerdings belegen können. Das kann durch eine professionelle und detaillierte Wertermittlung geschehen. Ist der Immobilienwert tatsächlich geringer, können Sie dies dem Finanzamt mitteilen und dadurch oft auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Erster Anhaltspunkt ist sicherlich der Verkehrswert Ihres Hauses. Allerdings wird dieser auf Grundlage neutraler Fakten zu Ihrer Immobilie ermittelt. Im Sinne der Verordnung für die Immobilienwertermittlung wird dazu entweder das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren gewählt.

Wir sind allerdings der Überzeugung, dass Ihr Hausverkauf umso erfolgreicher wird, je tiefer Sie sich mit den Details beschäftigen. Gerne betrachten wir für Sie die aktuelle Marktsituation, berücksichtigen die speziellen Vorzüge Ihres Hauses und gehen individuell auf die Zielgruppe ein. Gemeinsam legen wir dann einen passenden Angebotspreis fest, der in vielen Fällen den Verkehrswert übersteigt und auch auf dem Markt gezahlt wird.

Gleich zu Beginn des Verkaufsprozesses muss bereits der Energieausweis vorliegen und den Interessenten unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Im späteren Verlauf werden noch weitere Unterlagen benötigt. Diese sind beispielsweise:

  • Flurkarte vom Katasteramt der Gemeinde
  • Grundbuchauszug vom Amtsgericht
  • Baugenehmigung und -plan
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Aufstellung über Modernisierungen und Sanierungen
  • Versicherungsunterlagen für das Gebäude

Sobald Ihr Hausangebot auf dem Markt ist, melden sich die Interessenten. Doch darunter gibt es immer Menschen, die sich einfach gerne andere Immobilien anschauen oder sich für einen späteren Kauf bereits langfristig vorbereiten möchten. Um die wirklichen Kaufinteressenten herauszufiltern, setzen wir als erfahrene Makler auf unser ausgeprägtes Feingefühl, erprobte Fragestellungen und bewährte Verfahren. Wir überprüfen für Sie die Interessenten auf Seriosität und Bonität, bevor diese Ihre wertvolle Zeit in Anspruch nehmen.

Im Normalfall wird spätestens bei der offiziellen Übergabe das Haus genauestens in Augenschein genommen und so wie gesehen vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Eine Haftung für sichtbare Mängel oder Schäden gibt es nicht. Allerdings ist der Verkäufer laut Bürgerlichem Gesetzbuch verpflichtet, das Haus frei von Sach- und Rechtsmängeln an den Käufer zu übergeben (§ 433 BGB). Weisen Sie daher immer auch ungefragt auf etwaige Mängel hin und halten Sie diese gemeinsam mit dem Käufer fest. So umgehen Sie Unstimmigkeiten und Streitigkeiten im Nachhinein.

Erst mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notartermin, wird der Hausverkauf rechtskräftig. Dazu müssen beide Vertragsparteien anwesend sein und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Der Notar verliest den Vertragsinhalt und Käufer und Verkäufer prüfen noch einmal die Details wie besondere Nebenabsprachen. Wir stehen Ihnen bei dem Termin gerne zur Seite und helfen Ihnen im Vorfeld bei den Vorbereitungen. Wir übermitteln alle relevanten Unterlagen mit entsprechender Vorlaufzeit an den Notar. Dieser benötigt u. a. Angaben über

  • das Grundstück und das Haus (z.B. Grundbuchauszug)
  • den vereinbarten Kaufpreis
  • den Termin und besondere Modalitäten für die Zahlung
  • den Übergabetermin 
  • mögliche bestehende Mängel

Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihres Hauses beauftragen, dann tragen wir Sorge, dass der Notartermin reibungslos vonstatten geht.

Mit dem Hausverkauf können Sie die Hypothek zurückzahlen. Sie sollten allerdings wissen, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist, wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen. Denn die kreditgebende Bank berechnet Ihnen den daraus entstandenen Schaden weiter. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld, mit welcher Summe Sie zu rechnen haben.

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Für den Verkauf eines Hauses gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer ein Haus erbt, muss schnell entscheiden, was damit geschehen soll, entsprechend handeln – und dabei zahlreichen Fallstricken ausweichen.

Bei einer Scheidung oder Trennung geht es oft auch um das gemeinsam gekaufte Haus – eine emotionale und finanzielle Zusatzbelastung für alle.

Nur wenige denken beim Hauskauf in jungen Jahren an die Zukunft der Immobilie – und stehen später im Alter vor vielen Herausforderungen.
Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner

Sie suchen einen mehrfach ausgezeichneten Partner mit vielen Referenzen für Ihren Hausverkauf?
Wir haben nicht nur diese, sondern auch zahlreiche vorgemerkte Kaufinteressenten.

Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Häuser, die wir bereits erfolgreich verkauft haben.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 21.10.2024

Sehr Service-orientiert und daher absolut empfehlenswert!

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5/5
Tino Niggemeier

Google Bewertung vom 16.10.2024

Habe bei Immopartner jetzt schon zum zweiten Mal völlig kostenlos Auskunft zu einem Bodenrichtwert bekommen. Normalerweise zahlt man auf dem „offiziellen“ weg um die 30€ für eine solche Information. Sie haben mir außerdem den aktuellen ausführlichen Mietspiegel zur Verfügung gestellt.
Gerne weiter so!

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5/5
F H

Google Bewertung vom 16.10.2024

TOP-Beratung, schnelle Rückmeldung, absolut zuverlässig, hat sich sehr viel Zeit genommen, super organisiert, engagiert, professionell.

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5/5
Ed S.

Google Bewertung vom 05.10.2024

Stefan Sagraloff und sein Team leben Wohnimmobilien. Käufer wie Verkäufer werden rund um die Immobilie kompetent beraten. Bestmögliche Erlöse erzielt und durchgesetzt. Seriosität und Kompetenz stehen bei Immopartner stets im Vordergrund.

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5/5
Rüdiger Ramke

Google Bewertung vom 03.10.2024

Service und Support waren immer freundlich und professionell, vielen Dank!

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5/5
Michael Prieto

Google Bewertung vom 16.09.2024

Ganz großes Lob und Dankeschön an meine Ansprechpartnerin Frau Job für ihre zuverlässige und engagierte Vermittlung meiner ersten eigenen Wohnung. Sie war für mich jederzeit erreichbar und flexibel was die Terminvereinbarung und offene Fragen angeht.
Ich habe mich durch ihre super höfliche Art und kompetente Arbeitsweise sehr gut betreut gefühlt.
Weiter so!

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5/5
Giulia Slawinski
Tipps für Privatverkäufer

Was immer Sie rund um den Verkauf Ihrer Immobilie wissen möchten – wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei.

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IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.
Färberstr. 5 (Hefnersplatz)   ·   90402 Nürnberg   ·  Tel.: (0911) 47 77 60 13  ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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