Homeoffice: Überwachung am Arbeitsplatz:

Das Thema Homeoffice ist in aller Munde. Informationen zur Einrichtung des Heimarbeitsplatzes oder Tipps darüber, wie sich der Spagat zwischen privaten Belangen und dem Berufsalltag am besten meistern lässt, gibt es inzwischen zahlreiche. Auch sind Arbeitnehmer darüber informiert, dass für die Jahre 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgerechnet werden kann. Doch wie können Arbeitgeber die Arbeit ihrer Mitarbeiter im Homeoffice überprüfen und welche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen sind zulässig?

Mit diesem Thema beschäftigt sich die Februar Ausgabe der Stiftung Warentest. In dem Artikel „Überwachung am Arbeitsplatz“ sowie auf der Internetseite finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber Informationen darüber, unter welchen Umständen technische Kontrollmethoden eingesetzt werden können und wann diese rechtswidrig sind. Die Stiftung Warentest beschäftigt sich mit diesem Thema, da im Jahre 2020 die Verkaufszahlen von Software zu Überwachungszwecken gestiegen sind. Entscheidend für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Kontrolle ist, welche Regelungen im Arbeitsvertrag festgehalten wurden und ob ein Arbeitnehmer konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug hat.

Grundsätzlich gelten für das Arbeiten von Zuhause dieselben Arbeitsregelungen wie im Büro und wie sie im Arbeitsbetrag festgeschrieben wurden. Untersagt der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets oder des dienstlichen E-Mail-Postfachs zur privaten Kommunikation, kann dies bei Verdacht überprüft werden. Darüber, in welchen Fällen der Arbeitgeber Einsicht in das E-Mail-Postfach verlangen oder den Browserverlauf überprüfen darf, wie mit der Nachsicht der Zeiterfassung mittels der Überprüfung der Log-in-Daten umzugehen ist, informiert die Stiftung Warentest. Auch erklärt sie die Funktionsweise sowie die Zulässigkeit der sogenannten Keylogger-Software sowie der Überwachung durch Webcam-Aufnahmen.

Quelle: Stiftung Warentest
© fotolia.de

Weitere Artikel

Die Grundsteuer in Nürnberg, Fürth und Erlangen steigt

Immobilieneigentümer müssen ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. In Nürnberg steigt die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke von 555 auf 780 Prozent, in Fürth von 550 auf 660 Prozent. Auch in Erlangen wird es eine entsprechende Erhöhung von 425 auf 590 Prozent geben.

Weiterlesen »
Neues Quartier in Wetzendorf geplant

Wo sich heute noch Ackerflächen befinden, plant die Stadt in zwei Bauabschnitten ein neues Quartier mit 1.300 Wohneinheiten. Diese sollen im Nürnberger Nordwesten in der Nähe der Schleswiger Straße/Parlerstraße entstehen.

Weiterlesen »
Vor allem Büroflächen sind gefragt

Mit dem „Marktbericht Nürnberg 2024“ bietet die Stadt Nürnberg Investoren wertvolle Einblicke in die aktuellen Markttrends und Entwicklungschancen. Der Bericht, der am 10. September 2024 von Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier vorgestellt wurde, beleuchtet die Marktsegmente Büro, Einzelhandel, Industrie und Logistik, Wohnen sowie den Investmentbereich.

Weiterlesen »
Sie haben Fragen?
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.
Kontakt
IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.

Färberstr. 5 (Hefnersplatz)
90402 Nürnberg
  (0911) 47 77 60 13
  (0911) 47 77 60 14
  team@immopartner.de

Ausgezeichnet
Mitglied im
IVD Siegel

Makler-Auftrag zur Wohnraumvermietung

Auftraggeber:
Auftragsobjekt:
Gewünschtes Paket:
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Kontakt

* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos

Sie haben noch eine Frage?

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos
Wie möchten Sie kontaktiert werden?
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.

Ihre Kontaktdaten

* Pflichtfelder
  verschlüsselte Übertragung
  unverbindlich & kostenlos