Das Jahr 2025 bringt bedeutende gesetzliche Änderungen, die Hauseigentümer in Nürnberg, Fürth, Erlangen und der Region betreffen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf Steuern, Bauvorschriften, Heizsysteme und energetische Standards. IMMOPARTNER begleitet Sie dabei, diese Herausforderungen zu meistern und Ihre Immobilie zukunftssicher zu machen.
1. Einführung der Grundsteuerreform 2025
Ab Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Die bisherige Berechnung auf Basis von Einheitswerten wird durch aktuelle Grundstücks- und Immobilienwerte ersetzt. Dies kann für Eigentümer in den Städten und der Region zu höheren Steuerbeträgen führen.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Fordern Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid an und prüfen Sie die Daten.
- Ein Einspruch lohnt sich, wenn Flächenangaben oder Bodenrichtwerte fehlerhaft sind.
2. Solardachpflicht für Neubauten in Bayern
Ab 2025 gilt in Bayern die Solardachpflicht für alle Neubauten. Diese Maßnahme soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Planen Sie frühzeitig, da die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen steigt.
- Nutzen Sie staatliche Förderprogramme, um die Investitionskosten zu senken.
3. CO₂-Steuer-Erhöhung: Höhere Heizkosten
Die CO₂-Steuer wird ab 2025 erneut angehoben, was die Heizkosten für Immobilien mit Gas- oder Ölheizungen weiter erhöht.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Überlegen Sie, auf energieeffiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen umzusteigen.
- Profitieren Sie von Förderprogrammen, um Ihre Heizkosten langfristig zu senken.
4. Strengere Regeln für Kamin- und Holzöfen
Für Kamin- und Holzöfen gelten ab 2025 neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Ältere Modelle müssen gegebenenfalls ersetzt oder modernisiert werden.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Lassen Sie Ihren Ofen auf die Einhaltung der neuen Grenzwerte prüfen.
- Planen Sie rechtzeitig eine Umrüstung oder den Austausch.
5. Förderprogramme für klimafreundliches Bauen
2025 werden die Förderungen für energetische Sanierungen nochmals ausgeweitet. Hauseigentümer können von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten profitieren.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Nutzen Sie Förderungen für Maßnahmen wie Dachdämmung, Fenstertausch oder Fassadensanierung.
- Wir helfen Ihnen, die richtigen Programme zu finden und zu beantragen.
6. Verbrauchsabrechnung für Wärmepumpen
Ab 2025 gelten strengere Vorgaben für die Verbrauchsabrechnung von Heizkosten in Mehrfamilienhäusern. Bereits jetzt schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass Heizkosten – auch bei Wärmepumpen – verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Künftig wird es jedoch deutlich schwieriger, sich auf technische oder bauliche Ausnahmen zu berufen, falls Wärmemengenzähler fehlen.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Lassen Sie prüfen, ob Ihre Immobilie bereits über Wärmemengenzähler oder andere geeignete Messsysteme verfügt.
- Planen Sie rechtzeitig eine Nachrüstung, falls diese Systeme noch fehlen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
7. Gebäudetyp E: Was bedeutet das und welche Vorteile bietet er?
Der Gebäudetyp E erlaubt es, Bauprojekte schneller und kostengünstiger umzusetzen. Durch vereinfachte Bauvorschriften kann die Bauzeit erheblich verkürzt werden.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Prüfen Sie, ob der Gebäudetyp E für Ihre Bauprojekte geeignet ist.
8. Installationspflicht für Smart Meter Gateways (SMGW)
Ab 2025 müssen in bestimmten Gebäuden intelligente Messsysteme installiert werden, z. B. bei Photovoltaikanlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Planen Sie die Installation rechtzeitig, um Fördergelder zu sichern.
9. Restnutzungsdauer: Neue Abschreibungsregelungen für Neubauten
Ab 2025 wird die lineare Abschreibung für Neubauten von bisher 2 % auf 5 % erhöht. Dies verkürzt die steuerliche Restnutzungsdauer von 50 auf 20 Jahre. Ziel dieser Regelung ist es, den Neubau von Immobilien steuerlich attraktiver zu machen.
Was bedeutet das konkret?
- Eigentümer können die Baukosten innerhalb von 20 Jahren vollständig abschreiben.
- Diese Änderung gilt nur für Neubauten ab 2025; für Bestandsimmobilien bleiben die bisherigen Abschreibungssätze unverändert.
- Beispiel:
- Bei einem Neubau mit Baukosten von 500.000 € können jährlich 25.000 € steuerlich abgeschrieben werden, statt bisher nur 10.000 €.
Tipp von IMMOPARTNER:
- Nutzen Sie diese neue Regelung, um Ihre Neubauprojekte steuerlich zu optimieren.
- Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie Ihre Immobilienstrategie anpassen können.
10. Wo beantragen Sie staatliche Förderungen in der Metropolregion Nürnberg?
- KfW-Förderungen: Über Ihre Hausbank beantragen. Infos: www.kfw.de.
- BAFA-Zuschüsse: Antrag über www.bafa.de.
- Unter der Webseite www.energieagentur-nordbayern.de finden Sie Ihre regionale Anlaufstelle zum Thema Energie und Klimaschutz.
Diese unterstützen Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen bei der praktischen Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen. Auf Wunsch empfehlen wir von IMMOPARTNER Ihnen auch gerne einen erfahrenen Energieberater aus ihrem Netzwerk, mit dem wir bereits gute Erfahrungen gemacht haben.
Fazit
2025 bringt zahlreiche Neuerungen, die Hauseigentümern sowohl Herausforderungen als auch Chancen bieten. Mit der richtigen Planung und der Unterstützung von IMMOPARTNER können Sie diese Änderungen gewinnbringend nutzen. Kontaktieren Sie uns noch heute unter (0911) 47 77 60 13 oder per E-Mail für eine individuelle Beratung!
Unternehmensinformation
IMMOPARTNER hat sich seit der Gründung im Jahr 2003 als Immobilienmakler in Nürnberg mit Sitz im Herzen der Altstadt bei seinen Kunden und Geschäftspartnern einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Aufgrund seiner kompetenten Beratungsleistung und der weitreichenden Marktkenntnisse gehört das Familienunternehmen zu den führenden Maklern für Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Metropolregion Nürnberg sowie in Neumarkt in der Oberpfalz. Geleitet wird die Immobilienfirma von Geschäftsführer Stefan Sagraloff. Bei der Maklertätigkeit legt das Unternehmen Wert auf hohes Sorgfaltsbewusstsein und den regionalen Fokus. Das Leistungsportfolio reicht von der realistischen Marktwertermittlung über die persönliche Beratung, die Vermarktungs- und Vertriebsleistung bis hin zur Objektübergabe.