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Ein gültiger Energieausweis ist auch 2024 Pflicht

Ohne ihn dürfen Sie meist kein Haus vermieten - wir besorgen Ihnen dieses wichtige Dokument

Inhaltsverzeichnis

Wichtige Infos zum Energieausweis 2024

Immobilienkäufer und -mieter müssen schon seit längerer Zeit über den energetischen Zustand ihres Hauses oder ihrer Wohnung aufgeklärt werden. Das geschieht unter anderem über den Energieausweis, den Sie als Vermieter vorweisen müssen. In diesem ist aufgeschlüsselt, wie energieeffizient eine Immobilie ist.

Das Wissen darüber kann Mietern dabei helfen, sich für oder gegen die Anmietung einer Immobilie zu entscheiden. Aber auch Immobilienbesitzer profitieren von einem Energieausweis: Anhand der aufgeführten Werte können sie erkennen, wo sich beispielsweise noch Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen, die die Energieeffizienz ihrer Immobilie steigern. Ein Beispiel für eine solche Modernisierungsmaßnahme könnte zum Beispiel eine neue Fenster-Verglasung sein, durch die letztendlich Heizkosten gesenkt werden können.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Energiebedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend nach der Norm DIN V 18599 erstellt werden. Diese Norm bezieht sich auf die energetische Bewertung von Gebäuden und berücksichtigt dabei alle relevanten energetischen Faktoren, darunter auch der Brennwert des Energieträgers.

Experten weisen darauf hin, dass die neuen Berechnungsgrundlagen zu schlechteren Energiekennwerten führen könnten. Grund dafür ist, dass sie eine genauere und umfassendere Berechnung des Energiebedarfs ermöglichen, was zu einer höheren Transparenz bei der Energieeffizienz eines Gebäudes führt. Die Berücksichtigung des Brennwertes ist ein Teil dieser genaueren Bewertung, die vorher weniger detailliert geregelt war.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigt jeder, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte. Auch für alle Neubauten ist der Energieausweis Pflicht. Wer sich für den Kauf oder die Anmietung einer Immobilie interessiert, hat außerdem ein Recht darauf, rechtzeitig vor seiner Entscheidung Informationen aus dem Energieausweis zu erhalten.

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Achtung!

Ausnahmen bestehen für kleine Gebäude, die über nicht mehr als 50 m² Nutzfläche verfügen und denkmalgeschützte Immobilien. Ein fehlender Gebäudeenergieausweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 geahndet werden.

Worüber gibt ein Energieausweis genau Aufschluss und wie sieht er aus?

Der Energieausweis ist ein fünfseitiges Dokument, das wichtige Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Seit 2020 ist er nicht mehr an die Energiesparverordnung (EnEV), sondern an das neu eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gekoppelt. Der neue Ausweis ist fast genauso aufgebaut wie der alte, wurde aber um drei Punkte erweitert.

Jetzt wird darin unter anderem die Höhe der Treibhausgas-Emissionen des Gebäudes schriftlich fixiert. Auch inspektionspflichtige Klimaanlagen (Nennleistung > 12 kW für den Kältebedarf) und das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion werden darin aufgeführt. Außerdem müssen auch Empfehlungen zur effizienten, energetischen Optimierung der Immobilie angegeben werden. 

Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, wird der Energiebedarf des Gebäudes, anhand sogenannter Energieeffizienzklassen von A+ bis H, von grün bis rot, aufgeschlüsselt.

Die Energieeffizienzklasse A+ bedeutet, dass wenig Energie verbraucht wird und stellt somit das beste Ergebnis in einem Energieausweis dar. Diese Energieeffizienzklasse findet sich zum Beispiel bei einem Passivhaus mit einer hohen Wärmedämmung wieder.

Die Energieeffizienzklasse H bedeutet, dass viel Energie verbraucht wird und stellt somit das schlechteste Ergebnis in einem Energieausweis dar. Diese Energieeffizienzklasse findet sich zum Beispiel bei einem unsanierten Altbau wieder.

EnergieeffizienzklasseEndenergie kWh/(m2a)Art des GebäudesJährliche Energiekosten pro qm² Wohnfläche laut Verbraucherzentrale
A+<30 KfW-Effizienzhaus-40-PlusEtwa 3 Euro
A30 bis 50z. B. KfW-70-Haus, (EnEV 2016 erfüllt)7 Euro
B50 bis 74Gebäude, das EnEv- 2014-Standards erfüllt12 Euro
C75 bis 99Gebäude, das Wärmeschutzverordnung von 1995 entspricht16 Euro
D100 bis 12921 Euro
E130 bis 159Gebäude, das Wärmeschutzverordnung von 1982 entspricht27 Euro
F160 bis 19934 Euro
G200 bis 24942 Euro
H250 und mehrGebäude, das nicht energetisch saniert ist50 Euro und mehr

a) Wo finde ich Angaben dazu, welche Heizung verbaut ist?

Anhand eines Energieausweises lässt sich auch erkennen, welche Heizungsart in einer Wohnung oder in einem Haus verbaut worden ist. Diese Angabe findet sich auf der ersten Seite unter dem Punkt „Wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser“. Dort ist angegeben, ob für die Energiebeschaffung beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Solarenergie verwendet wird.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass spätestens ab Mitte 2028 die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich wird.

b) Wo sehe ich, wie hoch der Warmwasserverbrauch in der Vergangenheit war?

Wie viel Warmwasser verbraucht worden ist, erkennt man beim Energieverbrauchsausweis anhand der Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser. Dort ist der anteilige Verbrauch für Warmwasser in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr aufgeschlüsselt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Wer einen Energieausweis liest, sollte darauf achten, ob es sich um einen Energieverbrauchs- oder um einen Energiebedarfsausweis, auch Vebrauchs- oder Bedarfsausweis genannt, handelt. Diese Information findet sich auf Seite 1 unter dem Punkt „Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes“. Die entsprechende Art des Energieausweises ist mit einem Häkchen versehen.

Der Energieverbrauchsausweis liefert Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes in den vergangenen drei Jahren. Dafür wird die Verbrauchserfassung von Heizung und Warmwasser zugrunde gelegt – angegeben in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Durch diese Angabe können Kauf- und Mietinteressenten sowie Eigentümer die Heizkosten des Gebäudes für ein Jahr ungefähr ermitteln.

Beim Energiebedarfsausweis dagegen wird der Energiewert von einem Experten ermittelt – beispielsweise anhand von Faktoren wie der verbauten Heizung oder der Isolierung der Fenster. Beim Energiebedarfsausweis legt der Experte eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20 Grad Celsius zugrunde. Da ein anderes Nutzungsverhalten den Energieverbrauch positiv oder negativ beeinflussen kann, können sowohl der Energiebedarfs- als auch der Energieverbrauchsausweis allerdings nur als ungefähre Anhaltspunkte dienen.

Wann benötige ich einen Energieausweis und welcher ist der richtige?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis – und zwar gleich zu Beginn der Vermarktung, denn alle relevanten Werte müssen sogar schon in den Immobilienanzeigen enthalten sein.

Die Immobilienanzeigen müssen Pflichtangaben erhalten wie

  • Angaben zur Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarfs- bzw. Endenergieverbrauchswert
  • Baujahr
  • Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)
  • Informationen zum Energieträger für die Gebäudeheizung

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In unserem Überblick erfahren Sie, wann Sie welchen Energieausweis benötigen:

Für Neubauten benötigen Sie einen bedarfsorientierte Energieausweis. Dieser ist ab sofort verpflichtend.

Wurde ein Haus großflächig saniert (d. h. mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder wurden diese Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert, ist der bedarfsorientierte Energieausweis ab sofort Pflicht.

Seit dem 1. Januar 2009 benötigen Eigentümer einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis.

  • Fenster oder Türen ausgetauscht oder erstmalig neu eingesetzt werden
  • Dächer erneuert werden
  • das Mauerwerk gedämmt wird

Da bei der Wahl des richtigen Energieausweises noch weitere individuelle Faktoren eine Rolle spielen, beraten wir Sie gerne darüber, welcher der richtige Energieausweis für Sie ist.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Energieausweis?

Wer einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt, braucht vorab einige Unterlagen, um diesen erstellen lassen zu können. Dazu zählen unter anderem

BedarfsausweisVerbrauchsausweis
BauzeichnungenBauzeichnungen
Nachweise dazu, welche Heizung verbaut istNachweise zur Anlagetechnik
Maße von Fenstern und TürenInformationen zum Energieverbrauch in den vergangenen drei Jahren

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Dieses Datum sowie das Ausstellungsdatum finden sich auf der ersten Seite des Energieausweises.

Achtung!

Sie sind Immobilieneigentümer, haben bereits einen Energieausweis und planen die Vermietung? Prüfen Sie zunächst, ob er noch gültig ist – viele Ausweise sind mittlerweile mehr als zehn Jahre alt und haben damit ihre Gültigkeit verloren.

Wer erstellt den Energieausweis und wie bekomme ich ihn?

Den Energieausweis können nur Personen ausstellen, die besondere Aus- und Weiterbildungen dazu haben. Das können zum Beispiel Bauingenieure oder Architekten sein. Allerdings gibt es kein entsprechendes Zertifikat. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass der Aussteller alle Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt, das seit dem 1. November 2020 das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz vereint. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich aus einer Datenbank mit Energieberatern zu bedienen, deren Qualifikation regelmäßig geprüft wird. Das ist die sogenannte Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes. Wir arbeiten mit einem solchen geprüften Energieberater zusammen.

Was kostet ein Energieausweis?

Bei der Erstellung des Energieausweises muss unser Energieberater mehrere Daten abfragen. Damit sind bestimmte Kosten verbunden. Der Verbrauchsausweis kostet bei uns 260 Euro inkl. MwSt., der Bedarfsausweis 390 Euro inkl. MwSt. Für Vermieter, die IMMOPARTNER mit dem Mietmanagement beauftragen, belaufen sich die Kosten für die Erstellung einen Verbrauchsausweises auf 169 Euro inkl. MwSt.

Wir sagen Ihnen, worauf es beim Energieausweis ankommt

Wir sind als professionelle Immobilienmakler bestens mit allen aktuellen Vorschriften rund um den Verkauf vertraut und stehen Ihnen gern auch in Sachen Energieausweis zur Seite.

Wir kümmern uns zuverlässig um

  • die Anfertigung der korrekten Energieausweis-Variante
  • die Aushändigung des Energieausweises bei Besichtigungen und vieles mehr.

Wir arbeiten mit einem geprüften Energieberater zusammen, der den richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie erstellt. Dazu vereinbart er mit Ihnen einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie, sammelt die wichtigsten Informationen zum Energieverbrauch, hält sie fest und erstellt für Sie entweder einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis.

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