Alles zum Thema Steuern beim Wohnungsverkauf
Inhaltsverzeichnis
1. Wohnungsverkauf – hier lauern die versteckten Kosten
„Kommen beim Wohnungsverkauf Steuern auf mich zu?“ Das ist eine Frage, die wir bei Immopartner von Eigentümern immer wieder gestellt bekommen. Eine pauschale Antwort können wir ihnen leider nicht geben, da es dabei auf mehrere Faktoren ankommt und vorab weitere wichtige Fragen geklärt werden müssen. Drei davon sind:
- Haben Eigentümer aus dem Verkauf der Immobilie einen Gewinn erzielt?
- Wurde die Immobilie vor dem Verkauf selbst genutzt?
- Falls ja, in welchem Zeitraum?
So können Eigentümer ihre Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn sie diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Ist dieser Zeitraum noch nicht verstrichen oder haben Eigentümer gar nicht selbst in der Immobilie gewohnt, sollten sie – sofern sie es können – lieber mit dem Verkauf der Immobilie warten. Allgemein gilt: Wer mit dem Verkauf der Immobilie zehn Jahre wartet, kann die sogenannte Spekulationssteuer umgehen.
Doch mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen, die die Zehn-Jahres-Frist nicht einhalten können oder wollen?
Haben Sie noch ein Anliegen?
Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.
2. Die Höhe der Immobilien-Spekulationssteuer
Die Immobilien-Spekulationssteuer müssen Eigentümer zahlen, die durch den Wohnungsverkauf einen Gewinn von über 1.000 Euro (bis 2023 von über 600 Euro) machen. Die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach dem persönlichen Steuersatz.
Beispiel: Ein Eigentümer hat seine Wohnung vor vielen Jahren selbst für 300.000 Euro gekauft und noch 20.000 Euro für Instandhaltungsmaßnahmen investiert. Jetzt verkauft er sie für 400.000 Euro. Angenommen, sein persönlicher Steuersatz liegt bei 21 Prozent. Dann müsste er noch 16.800 Euro Spekulationssteuern zahlen.
Damit Sie unsere Berechnungen besser nachvollziehen können, haben wir Ihnen diese einmal optisch dargestellt:
1. Schritt | |
---|---|
Verkaufserlös bei Veräußerung | 400.000 Euro |
Kosten bei Anschaffung | 300.000 Euro |
Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen | 20.000 Euro |
bleiben übrig (zu versteuernder Gewinn): | 80.000 Euro |
Um die Spekulationssteuer auszurechnen, muss jetzt noch nach dem Dreisatz vorgegangen werden:
2. Schritt | |
---|---|
100 % | 80.000 Euro |
1 % | 800 Euro |
21 % | 16.800 Euro |
Wir geben zu, dass wir unsere Berechnungen jetzt ein wenig vereinfacht dargestellt haben. Verkaufen Sie mit uns Ihre Immobilie, hilft Ihnen ein Immopartner-Makler natürlich gerne bei den Berechnungen. Außerdem beziehen wir dann noch weitere Faktoren in unsere Berechnungen mit ein wie zum Beispiel Abschreibungen oder eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird fällig, wenn Sie den Kredit im Rahmen des Wohnungsverkaufes vorzeitig an Ihre Bank zurückzahlen und dadurch ein Schaden entsteht.
3. Exkurs: Berechnung des persönlichen Steuersatzes
Fragen Sie sich jetzt, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist, der angibt, wie viel Ihres Jahreseinkommen Sie ans Finanzamt abtreten müssen? Diesen können Sie selbst ausrechnen.
Die Formel zur Berechnung lautet:
Einkommenssteuer x 100 / zu versteuerndes Einkommen
Hätten Sie beispielsweise 36.000 Euro verdient und rund 7.485 Euro Einkommensteuer gezahlt, würde Ihr persönlicher Steuersatz rund 21 Prozent betragen. Die Einkommenssteuer und das zu versteuernde Jahreseinkommen finden Sie in übrigens in Ihrem Steuerbescheid.
4. Muss ich bei einer Scheidung oder nach einer Erbschaft den Wohnungsverkauf versteuern?
Bei einer Scheidung oder nach einer Immobilienerbschaft müssen ebenfalls Spekulationssteuern gezahlt werden, wenn der Gewinn aus dem Verkauf die Summe von 1.000 Euro übersteigt und die Immobilien-Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht vorbei ist. Erben übernehmen die Spekulationsfrist des Verstorbenen. Allerdings sind gerade in solchen Fällen oft schnelle Entscheidungen vonnöten, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
5. Verkaufen Sie jetzt mit Immopartner Ihre Wohnung!
Haben Sie sich alle Informationen zum Thema „Spekulationssteuer Wohnung“ durchgelesen und können Sie trotzdem nicht mehr länger mit dem Wohnungsverkauf warten? Oder haben Sie bereits zehn Jahre ausgeharrt und brauchen Sie jetzt kompetente Unterstützung beim Wohnungsverkauf? Dann beauftragen Sie Immopartner jetzt mit dem Verkaufsprozess. Sie profitieren unter anderem von
- einer professionellen Wertermittlung
- einer geschickten Vermarktung
- einem angemessenen Verkaufspreis
- u. v. m.
Gerne können Sie auch einen Termin in unserer Immobiliensprechstunde vereinbaren, um mehr zum Verkaufsablauf mit uns zu erfahren.
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