Unsere Tipps für alle Scheidungsgeschädigten
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So kann es mit der gemeinsamen Wohnung weitergehen
Leider passiert es viel zu häufig, dass sich Paare auseinanderleben und dann trennen. Ist dabei eine gemeinsam gekaufte Wohnung im Spiel, stehen beide Parteien vor einer großen Herausforderung. Was soll aus der Immobilie werden? Als Altersvorsorge geplant, stellt sich nun die Frage, ob ein Verkauf die beste Lösung ist, damit das gemeinsame Eigentum in Zukunft nicht zu Streitigkeiten führt.
Typische Fragen, die Sie sich sicher gerade stellen, sind:
- Bleibt einer kurz- oder längerfristig in der Wohnung wohnen, z. B, weil die Kinder nicht aus dem gewohnten Umfeld gerissen werden sollen?
- Wie regeln wir die Abzahlung des bestehenden Kreditvertrags?
- Kann eine Person überhaupt die Wohnung halten, da nun zwei Haushalte mit eigenen Kosten geführt werden müssen?
Die Antworten müssen gut überlegt sein, denn es hängen emotionale und finanzielle Folgen damit zusammen. Falls Sie Unterstützung bei der Entscheidung benötigen, wie es mit der Wohnung weitergehen soll, sind wir gerne für Sie da.
Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf, beraten Sie zu finanziellen Fragen und fungieren als neutraler Vermittler, damit in dieser schwierigen Zeit nicht noch weitere Probleme und Unstimmigkeiten entstehen. Zusammen finden wir die passende Lösung für die Zukunft der Wohnung im Falle einer Scheidung oder Trennung.
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Wohnung bei Scheidung behalten?
Der erste Gedanke ist sicherlich, dass einer von Ihnen in der Wohnung weiter wohnt. Gerade, wenn Sie Kinder haben, wollen Sie diese bestimmt nicht zusätzlich belasten und in ein neues Umfeld werfen.
Für diesen Fall ist es besonders wichtig, dass Sie sich gut absprechen. Denn die Finanzierung und Verwaltung müssen genau geregelt sein. Halten Sie auch fest, wie lange Sie noch gemeinsam als Eigentümergemeinschaft die Wohnung halten wollen, damit nicht plötzlich einer den anderen auszahlen muss.
Wenn einer der Geschiedenen in der Wohnung verbleiben möchte, ist es die sauberste Lösung, den anderen auszuzahlen. Dies gestaltet sich allerdings in der Praxis häufig schwierig, weil die Immobilie ja bisher gemeinsam finanziert und unterhalten wurde. Eine Partei kann diese Kosten meist nicht alleine stemmen und dann noch den Betrag für die Auszahlung aufbringen.
Stellen Sie sich auf eine intensive Prüfung Ihrer finanziellen Situation durch die Bank ein, wenn Sie beabsichtigen, den Kreditvertrag allein fortzuführen. Das Kreditinstitut will sicherstellen, dass Sie wirklich in der Lage sind, alleine die Hypothek abzuzahlen.
Die Teilungsversteigerung rückt auf den Plan, wenn einer der Ehepartner die gemeinsame Wohnung verkaufen möchte und der andere sich dagegen sträubt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits offiziell geschieden und beide als Wohnungseigentümer im Grundbuch vermerkt sind. Einen Antrag stellen Sie beim Amtsgericht.
Allerdings sollten Sie sich bewusst sein, dass eine Versteigerung in den seltensten Fällen den Preis erreicht, den Sie bei einem üblichen Verkaufsprozess mit der Unterstützung eines erfahrenen Makler erzielen könnten. Wir raten Ihnen deshalb, sich auf Einigung mit Ihrem Ex-Partner zu konzentrieren und sich neutral von Experten wie uns beraten zu lassen, bevor Sie eine Teilungsversteigerung durchziehen und eventuell auf einer Restschuld sitzen bleiben.
TIPP: Um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen, ist es in jedem Fall sinnvoll, gemeinsam eine professionelle Wertermittlung vornehmen zu lassen. Dann wissen Sie genau, um welche Vermögenswerte es geht.
Haben Sie noch ein Anliegen?
Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.
Wer zahlt in Zukunft den Kredit?
Haben Sie beim Wohnungskauf gemeinsam einen Kreditvertrag unterschrieben, so bleiben Sie auch beide weiterhin in der Haftung und müssen das Darlehen entsprechend abbezahlen. Schwierig wird es häufig, wenn einer nicht mehr bereit ist zu zahlen, weil er schon ausgezogen ist. Das Kreditinstitut zieht dann automatisch den anderen zur Verantwortung, auch wenn Sie bereits offiziell geschieden sind. Im schlimmsten Fall droht eine Zwangsversteigerung.
Kann einer alleine die Wohnung nicht halten, dann ist der Verkauf eine gute Lösung. Dafür spricht folgendes:
Der Verkauf Ihrer Wohnung stellt eine saubere Lösung dar. Denn gemeinsames Eigentum verpflichtet. Damit es nicht zu weiteren Auseinandersetzungen kommt, sollten Sie die Gemeinschaft nicht nur als Paar sondern auch in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht auflösen.
Unser Tipp: Verheiratete, die durch einen Ehevertrag nichts anderes vereinbart haben, leben in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Wird die Ehe geschieden, löst sich diese Zugewinngemeinschaft auf. Das Vermögen, das im Rahmen der Ehe generiert wurde, wird – nach bestimmten Kriterien – untereinander aufgeteilt. Ein sogenannter Zugewinnausgleich muss allerdings von einem der ehemaligen Ehepartner beim Amtsgericht beantragt werden.
Besitzt man eine Wohnung, entscheiden mehrere Tatsachen darüber, ob es zu einem Zugewinnausgleich kommt oder nicht – unter anderem die Tatsache, ob einer der Partner die Wohnung schon vor der Heirat besessen oder ob man sie innerhalb der Ehe gemeinsam erworben hat.
Haben Sie noch Fragen zum Zugewinnausgleich? Wir informieren Sie gerne!
Mit einer Trennung ändern sich schlagartig die Lebensumstände und damit ändert sich auch die finanzielle Situation. Plötzlich müssen zwei Wohnstätten bezahlt und zwei Haushalte unterhalten werden, was für alle Beteiligten Mehrkosten zur Folge hat. Ist die gemeinsame Wohnung noch mit einer Hypothek belastet, dann ist der Verkauf geeignet, um die Klarheit und Liquidität zu schaffen.
Mit der gemeinsamen Wohnung verbinden Sie sicherlich viele Erinnerungen – schöne und schlechte. Daher wünschen sich viele Geschiedene einen Neustart in einer anderen Immobilie. Der Verkauf der bisherigen Wohnung macht dies möglich und sorgt für einen sauberen Schlussstrich.
Wir kennen uns mit sensiblen Immobilienfällen aus und möchten Sie gerne mit unserer Erfahrung und unserem Einfühlungsvermögen unterstützen, wenn Sie bei Ihrer Trennung oder Scheidung auch noch eine Wohnung händeln müssen. Wir beraten Sie neutral zu allen Optionen und übernehmen auf Wunsch gerne eine fundierte Wertanalyse und den gesamten Verkaufsprozess.
Möchten Sie das Gerede in der Nachbarschaft vermeiden oder Ihre Kinder schonen, können Sie auch gerne eine diskrete Vorgehensweise bei uns beauftragen.
Treten Sie mit uns in den persönlichen Austausch und wir finden gemeinsam eine Lösung, die alle Beteiligten zufriedenstellt.