Immobilienkäufer und -mieter müssen schon seit längerer Zeit über den energetischen Zustand ihres Hauses oder ihrer Wohnung aufgeklärt werden. Das geschieht unter anderem über den Energieausweis, den Verkäufer oder Vermieter vorweisen müssen. In diesem ist aufgeschlüsselt, wie energieeffizient eine Immobilie ist.
Das Wissen darüber kann Immobilienkäufern und -mietern dabei helfen, sich für oder gegen eine Immobilie zu entscheiden. Aber auch Immobilienbesitzer profitieren von einem Energieausweis: Anhand der aufgeführten Werte können sie erkennen, wo sich beispielsweise noch Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen, die die Energieeffizienz ihrer Immobilie steigern. Ein Beispiel für eine solche Modernisierungsmaßnahme könnte zum Beispiel eine neue Fenster-Verglasung sein, durch die letztendlich Heizkosten gesenkt werden können.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Energiebedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude verpflichtend nach der Norm DIN V 18599 erstellt werden. Diese Norm bezieht sich auf die energetische Bewertung von Gebäuden und berücksichtigt dabei alle relevanten energetischen Faktoren, darunter auch der Brennwert des Energieträgers.
Experten weisen darauf hin, dass die neuen Berechnungsgrundlagen zu schlechteren Energiekennwerten führen könnten. Grund dafür ist, dass sie eine genauere und umfassendere Berechnung des Energiebedarfs ermöglichen, was zu einer höheren Transparenz bei der Energieeffizienz eines Gebäudes führt. Die Berücksichtigung des Brennwertes ist ein Teil dieser genaueren Bewertung, die vorher weniger detailliert geregelt war.
Einen Energieausweis benötigt jeder, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte. Auch für alle Neubauten ist der Energieausweis Pflicht. Wer sich für den Kauf oder die Anmietung einer Immobilie interessiert, hat außerdem ein Recht darauf, rechtzeitig vor seiner Entscheidung Informationen aus dem Energieausweis zu erhalten.
Achtung!
Ausnahmen bestehen für kleine Gebäude, die über nicht mehr als 50 m² Nutzfläche verfügen und denkmalgeschützte Immobilien. Ein fehlender Gebäudeenergieausweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 geahndet werden.
Der Energieausweis ist ein fünfseitiges Dokument, das wichtige Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Seit 2020 ist er nicht mehr an die Energiesparverordnung (EnEV), sondern an das neu eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gekoppelt. Der neue Ausweis ist fast genauso aufgebaut wie der alte, wurde aber um drei Punkte erweitert.
Jetzt wird darin unter anderem die Höhe der Treibhausgas-Emissionen des Gebäudes schriftlich fixiert. Auch inspektionspflichtige Klimaanlagen (Nennleistung > 12 kW für den Kältebedarf) und das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion werden darin aufgeführt. Außerdem müssen auch Empfehlungen zur effizienten, energetischen Optimierung der Immobilie angegeben werden.
Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, wird der Energiebedarf des Gebäudes, anhand sogenannter Energieeffizienzklassen von A+ bis H, von grün bis rot, aufgeschlüsselt.
Die Energieeffizienzklasse A+ bedeutet, dass wenig Energie verbraucht wird und stellt somit das beste Ergebnis in einem Energieausweis dar. Diese Energieeffizienzklasse findet sich zum Beispiel bei einem Passivhaus mit einer hohen Wärmedämmung wieder.
Die Energieeffizienzklasse H bedeutet, dass viel Energie verbraucht wird und stellt somit das schlechteste Ergebnis in einem Energieausweis dar. Diese Energieeffizienzklasse findet sich zum Beispiel bei einem unsanierten Altbau wieder.
Energieeffizienzklasse | Endenergie kWh/(m2a) | Art des Gebäudes | Jährliche Energiekosten pro qm² Wohnfläche laut Verbraucherzentrale |
---|---|---|---|
A+ | <30 | KfW-Effizienzhaus-40-Plus | Etwa 3 Euro |
A | 30 bis 50 | z. B. KfW-70-Haus, (EnEV 2016 erfüllt) | 7 Euro |
B | 50 bis 74 | Gebäude, das EnEv- 2014-Standards erfüllt | 12 Euro |
C | 75 bis 99 | Gebäude, das Wärmeschutzverordnung von 1995 entspricht | 16 Euro |
D | 100 bis 129 | 21 Euro | |
E | 130 bis 159 | Gebäude, das Wärmeschutzverordnung von 1982 entspricht | 27 Euro |
F | 160 bis 199 | 34 Euro | |
G | 200 bis 249 | 42 Euro | |
H | 250 und mehr | Gebäude, das nicht energetisch saniert ist | 50 Euro und mehr |
a) Wo finde ich Angaben dazu, welche Heizung verbaut ist?
Anhand eines Energieausweises lässt sich auch erkennen, welche Heizungsart in einer Wohnung oder in einem Haus verbaut worden ist. Diese Angabe findet sich auf der ersten Seite unter dem Punkt „Wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser“. Dort ist angegeben, ob für die Energiebeschaffung beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Solarenergie verwendet wird.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass spätestens ab Mitte 2028 die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich wird.
b) Wo sehe ich, wie hoch der Warmwasserverbrauch in der Vergangenheit war?
Wie viel Warmwasser verbraucht worden ist, erkennt man beim Energieverbrauchsausweis anhand der Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser. Dort ist der anteilige Verbrauch für Warmwasser in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr aufgeschlüsselt.
Wer einen Energieausweis liest, sollte darauf achten, ob es sich um einen Energieverbrauchs- oder um einen Energiebedarfsausweis, auch Vebrauchs- oder Bedarfsausweis genannt, handelt. Diese Information findet sich auf Seite 1 unter dem Punkt „Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes“. Die entsprechende Art des Energieausweises ist mit einem Häkchen versehen.
Der Energieverbrauchsausweis liefert Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes in den vergangenen drei Jahren. Dafür wird die Verbrauchserfassung von Heizung und Warmwasser zugrunde gelegt – angegeben in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Durch diese Angabe können Kauf- und Mietinteressenten sowie Eigentümer die Heizkosten des Gebäudes für ein Jahr ungefähr ermitteln.
Beim Energiebedarfsausweis dagegen wird der Energiewert von einem Experten ermittelt – beispielsweise anhand von Faktoren wie der verbauten Heizung oder der Isolierung der Fenster. Beim Energiebedarfsausweis legt der Experte eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20 Grad Celsius zugrunde. Da ein anderes Nutzungsverhalten den Energieverbrauch positiv oder negativ beeinflussen kann, können sowohl der Energiebedarfs- als auch der Energieverbrauchsausweis allerdings nur als ungefähre Anhaltspunkte dienen.
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis – und zwar gleich zu Beginn der Vermarktung, denn alle relevanten Werte müssen sogar schon in den Verkaufsanzeigen enthalten sein.
Die Verkaufsanzeigen müssen Pflichtangaben erhalten wie
Für Neubauten benötigen Sie einen bedarfsorientierte Energieausweis. Dieser ist ab sofort verpflichtend.
Wurde ein Haus großflächig saniert (d. h. mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder wurden diese Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert, ist der bedarfsorientierte Energieausweis ab sofort Pflicht.
Ein Energiebedarfsausweis ist Pflicht.
Seit dem 1. Januar 2009 benötigen Eigentümer einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis.
Da bei der Wahl des richtigen Energieausweises noch weitere individuelle Faktoren eine Rolle spielen, beraten wir Sie gerne darüber, welcher der richtige Energieausweis für Sie ist.
Wer einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt, braucht vorab einige Unterlagen, um diesen erstellen lassen zu können. Dazu zählen unter anderem
Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
---|---|
Bauzeichnungen | Bauzeichnungen |
Nachweise dazu, welche Heizung verbaut ist | Nachweise zur Anlagetechnik |
Maße von Fenstern und Türen | Informationen zum Energieverbrauch in den vergangenen drei Jahren |
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Dieses Datum sowie das Ausstellungsdatum finden sich auf der ersten Seite des Energieausweises.
Achtung!
Sie sind Immobilieneigentümer, haben bereits einen Energieausweis und planen den Verkauf oder die Vermietung? Prüfen Sie zunächst, ob er noch gültig ist – viele Ausweise sind mittlerweile mehr als zehn Jahre alt und haben damit ihre Gültigkeit verloren.
Den Energieausweis können nur Personen ausstellen, die besondere Aus- und Weiterbildungen dazu haben. Das können zum Beispiel Bauingenieure oder Architekten sein. Allerdings gibt es kein entsprechendes Zertifikat. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass der Aussteller alle Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt, das seit dem 1. November 2020 das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz vereint. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich aus einer Datenbank mit Energieberatern zu bedienen, deren Qualifikation regelmäßig geprüft wird. Das ist die sogenannte Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes. Wir arbeiten mit einem solchen geprüften Energieberater zusammen.
Bei der Erstellung des Energieausweises muss unser Energieberater mehrere Daten abfragen. Damit sind bestimmte Kosten verbunden. Der Verbrauchsausweis kostet bei uns 260 Euro inkl. MwSt., der Bedarfsausweis 390 Euro inkl. MwSt. Für Verkäufer, die einen Verkaufsauftrag mit IMMOPARTNER abschließen, belaufen sich die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises auf 169 Euro inkl. MwSt.
Wir sind als professionelle Immobilienmakler bestens mit allen aktuellen Vorschriften rund um den Verkauf vertraut und stehen Ihnen gern auch in Sachen Energieausweis zur Seite.
Wir kümmern uns zuverlässig um
Wir arbeiten mit einem geprüften Energieberater zusammen, der den richtigen Energieausweis für Ihre Immobilie erstellt. Dazu vereinbart er mit Ihnen einen Termin zur Besichtigung Ihrer Immobilie, sammelt die wichtigsten Informationen zum Energieverbrauch, hält sie fest und erstellt für Sie entweder einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis.
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Was immer Sie rund um den Verkauf Ihrer Immobilie wissen möchten – wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei.
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Notarielle Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Grundschuld – Bei einem Immobilienverkauf ist die Beurkundung durch einen Notar rechtlich vorgeschrieben. Doch viele Eigentümer kennen sich mit den komplexen Abläufen, Vertragsmodalitäten und Begrifflichkeiten nicht aus. Die Immobilienexperten von Immopartner Stefan Sagraloff e.K. betreuen ihre Kunden umfassend beim Verkaufsprozess und stehen ihnen im Hinblick auf den Notartermin unterstützend zur Seite.
„Ist ein passender Käufer für eine Immobilie gefunden, dann geht es gemeinsam zu Notar“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Maklerbüros Immopartner aus Nürnberg. „Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Verkaufsprozess und informieren auch zu den Abläufen, Aufgaben und Kosten im Rahmen der notariellen Beurkundung.“
In ihrem Rundum-Service stimmen die Immobilienprofis einen Termin mit allen Beteiligten ab und vereinbaren diesen beim Notar. Sie fordern vom Käufer eine feste Finanzierungsbestätigung einer Bank an, geben den Hinweis zur Prüfung der Gültigkeit von Ausweisedokumenten und übermitteln die wesentlichen Details für den Kaufvertrag an das Notariat. Dazu gehören persönliche Daten der Käufer und Verkäufer, Übergabezeitpunkt, Zahlungsmodalitäten und besondere Absprachen wie beispielsweise mitverkauftes Inventar. Der Notar bereitet dann den Kaufvertrag vor und sendet diesen vorab zur Prüfung zu.
„Wir besprechen gerne im Vorfeld offene Fragen mit unseren Kunden, damit diese bestens auf den Notartermin vorbereitet sind“, so Stefan Sagraloff. „Selbstverständlich können auch bei der Verlesung jederzeit Fragen an den Notar gerichtet werden. Doch unsere Erfahrung zeigt, dass die Hemmschwelle bei diesem offiziellen Termin meist höher ist und die Unklarheiten und Verständnisfragen lieber schon vorher in einer vertrauensvollen Umgebung an uns gerichtet werden. Zur Unterstützung sind wir dann allerdings am Tag der notariellen Beurkundung auch vor Ort.“
Sind sich dann beide Parteien einig, wird der Vertrag unterschrieben. „Zu diesem Zeitpunkt können die bisherigen Eigentümer ruhig schon mal auf ihren Verkaufserfolg anstoßen, denn der Notarvertrag gibt höchste Sicherheit und eine Nichterfüllung ist äußerst selten“, erklärt der erfahrene Immobilienexperte.
Die Arbeit des Notars endet an dieser Stelle allerdings noch längst nicht. Er kümmert sich in den darauffolgenden Wochen darum, dass alles seinen vereinbarten und geregelten Gang geht: Er lässt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch – eine Art Reservierung – eintragen, holt Genehmigungen ein, informiert Behörden über den Verkauf, stößt die Umschreibung des Eigentums an und fordert zur Kaufpreiszahlung auf. Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer. Der Verkäufer muss lediglich mit den Kosten für die Löschung etwaiger Grundschulden im Grundbuch rechnen.
„Da wir großen Wert auf eine umfassende Betreuung legen, stehen wir unseren Kunden auch nach dem Notartermin beispielsweise bei der Objektübergabe mit Rat und Tat zur Seite und haben auch nach dem erfolgreichen Abschluss immer ein offenes Ohr für weiterführende Fragen“, so Stefan Sagraloff abschließend.
UNTERNEHMENSINFORMATION
IMMOPARTNER hat sich seit der Gründung im Jahr 2003 als Immobilienmakler in Nürnberg mit Sitz im Herzen der Altstadt bei seinen Kunden und Geschäftspartnern einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Durch seine kompetente Beratungsleistung und die fundierte Marktkenntnis gehört das Familienunternehmen, das von Geschäftsführer Stefan Sagraloff geleitet wird, zu den führenden Maklern für Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen. Bei der Maklertätigkeit legt das junge und dynamische Unternehmen besonderen Wert auf hohes Sorgfaltsbewusstsein und den regionalen Fokus. Das Leistungsportfolio reicht von der realistischen Marktwertermittlung über die intensive, persönliche Beratung, die professionelle Vermarktungs- und Vertriebsleistung bis hin zur erfolgreichen Objektübergabe.
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