Werfen Sie ein Auge auf die Entwicklung der Grundstückspreise
Inhaltsverzeichnis
Vom Bodenrichtwert zum richtigen Verkaufspreis
In der Metropolregion Nürnberg gibt es viele Interessenten für wenig Wohnraum. Es wäre also an der Zeit, neues Bauland auszuweisen. Doch nicht nur in der Metropolregion Nürnberg sondern in ganz Deutschland tun sich Städte und Kommunen damit schwer.
Doch welche Auswirkungen hat das auf Sie als Eigentümer, der ein Grundstück verkaufen möchten? Die Chancen für den Grundstücksverkauf stehen gut. Welchen Preis Sie allerdings erzielen können, hängt davon ab, ob es sich beim Grundstück um Bauerwartungsland oder um Bauland handelt. Denn bebaubare Grundstücke können teurer verkauft werden.
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Wie lässt sich der Grundstückswert bestimmen?
Grundstückseigentümer, die verkaufen möchte, sollten im Hinblick auf die Wertermittlung drei Punkte besonders beachten:
- die Lage
- den Bodenrichtwert
- die Entwicklung der Grundstückspreise
Für die Lage und damit für den Wert eines Grundstückes ist entscheidend, in welcher Region sowie an welchem Ort dieses liegt und wie die vorhandene Infrastruktur aussieht. Bei der Wertermittlung kommt es aber nicht nur auf die Lage an, sondern auch auf den Bodenrichtwert und auf die aktuellen Grundstückspreise an. Der Bodenrichtwert wird von den Bundesländern für bestimmte Richtwertzonen ermittelt. Er sagt aus, wie viel ein Quadratmeter durchschnittlich kostet – bei unbebautem Boden. Außerdem kommt es bei der Wertermittlung auch darauf an, herauszufinden, wie hoch die Grundstückpreise in der Region aktuell für vergleichbare Grundstücke sind. Nur wenn Sie den Wert des Grundstücks kennen, können Sie einen angemessenen Verkaufspreis festlegen.
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Wie hoch ist der tatsächliche Bodenwert?
Zur Grundstückswertermittlung kommt in der Regel das Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Dies dient dazu, den Bodenwert zu bestimmen. Daher wird das Grundstück mit ähnlichen Grundstücken, die bereits verkauft worden sind, verglichen. Aus dem Quadratmeterpreis vergleichbarer Verkäufe, der individuellen Grundstücksgröße und den anstehenden Erschließungskosten ergibt sich dann der Bodenwert. Allerdings bleibt beim Bodenwert unberücksichtigt, ob ein Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Stattdessen wird davon ausgegangen, dass das Grundstück frei ist.
Um einen geeigneten Verkaufspreis für das Grundstück festzulegen, sollte auch der Bodenrichtwert berücksichtigt werden. Dieser wird in regelmäßigen Abständen von einem Gutachterausschuss ermittelt und veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte können – je nach Bundesland – kostenlos oder kostenpflichtig angefordert werden. In Bayern fällt eine Gebühr für den Erwerb dieser Daten an. Als Immobilienmakler besitzen wir selbstverständlich die aktuellen Bodenrichtwertkarten für die Städte und Gemeinden in unserer Region und beziehen diese Informationen in unsere Arbeit mit ein.
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