Wissenswertes für Grundstücksverkäufer
Wir liefern Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten
Grundstücksverkäufer haben einen schweren Weg vor sich, da sie beim Verkaufsprozess vieles beachten müssen. Wir wollen sie bei ihrem Vorhaben unterstützen und haben deshalb einmal die häufigsten Fragen unserer Kunden zusammengestellt und beantwortet.
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Vor dem Verkauf Ihres Grundstückes sollten Sie herausfinden, ob das Grundstück bebaut werden darf oder nicht. Festgehalten ist das im Bebauungsplan der Gemeinde. Denn nur so können Sie die passende Zielgruppe ermitteln. Darf ein Grundstück bebaut werden, ist dennoch oft nicht alles erlaubt: So darf beispielsweise meist nur eine gewisse Fläche bebaut werden. Auch Häuser mit etlichen Etagen dürfen nicht einfach so aufs Grundstück gebaut werden. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl. Wir geben Ihnen gerne Auskunft darüber und legen so auch die passende Zielgruppe fest, die sich für Ihr Grundstück interessiert.
Im Bebauungsplan der Gemeinde sind oft aber auch noch zahlreiche weitere Punkte aufgeführt, die es zu beachten gilt:
- Für welche Nutzung darf das Grundstück bebaut werden?
- Was muss im Hinblick auf die Grenzbebauung an angrenzende Grundstücke beachtet werden?
- Kann zusätzlich beispielsweise noch ein Gartenhäuschen auf dem Grundstück gebaut werden?
Wenn Sie den Wert Ihres Grundstückes herausfinden wollen, sollten Sie die Antworten auf all diese Fragen kennen. Denn nur so können Sie es zu einem angemessenen Preis verkaufen.
Liegt kein Bebauungsplan vor? Dann ist es immer noch möglich, beim Bauamt ein sogenanntes kleine Genehmigungsverfahren zu stellen, auch Bauanfrage genannt.
Die Grundflächenzahl ist im Bebauungsplan festgelegt. Sie liefert Auskunft darüber, wieviel der Grundfläche eines Grundstücks bebaut werden darf.
Zur Grundflächenzahl zählen unter anderem auch:
- Zufahrten
- Stellplätze
- Garagen
Für Zufahrten, Stellplätze und Garagen darf die Grundflächenzahl unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu 50 Prozent überschritten werden.
Sie benötigen für den Grundstücksverkauf einige Dokumente, damit er reibungslos über die Bühne geht. Wir verraten Ihnen, welche das sind:
Art des Dokumentes | Bezugsquelle |
---|---|
Flurkarte | Bezirksamt/Gemeinde |
Liegenschaftskarte | Fachbereich Vermessung im Bezirksamt |
Bebauungsplan | Bezirksamt/Gemeinde |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt |
Baulastenverzeichnis | Bezirksamt/Gemeinde |
Erschließungsnachweis | Gemeinde |
Außen-/Luftbildaufnahmen | Internet |
Flächennutzungsplan | Bezirksamt/Gemeinde |
Nur wer die Vorzüge seines Grundstückes und somit auch die passende Zielgruppe kennt, wird schnellen Erfolg bei der Veräußerung haben. Denn die Größe und die Möglichkeiten der Bebauung entscheiden darüber, wer sich für Ihr Grundstück interessiert und ob es besser an Privatpersonen oder an Projektentwickler veräußert werden kann.
Tipp: Sie können ja selbst einmal zum Zeichen- oder Skizzenblock greifen und die Optionen aufmalen, die Ihr Grundstück potenziellen Kaufinteressenten liefert. Das macht nicht nur Spaß, sondern hilft vielen auch beim Verkaufsprozess. Denn nur wenn Sie dieses Wissen an die Kaufinteressenten weitergeben, können diese gut entscheiden. Denn was bringt es jemandem ein Grundstück zu kaufen, der unbedingt eine Garage möchte, aber letztendlich keine bauen darf?
Sie haben keine Lust, selbst zum Stift zu greifen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Auf Verkäufer und Käufer kommen beim Grundstücksverkauf Kosten zu. Wir erklären Ihnen in unserer Tabelle, welche das sind. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht ist und die Kosten sich – je nach Bundesland – unterscheiden können.
Kosten | Kostenträger |
---|---|
Grunderwerbssteuer | Käufer |
Notarkosten | Käufer |
Wertgutachten (falls erforderlich) | Verkäufer |
Spekulationssteuer (falls erforderlich) | Verkäufer |
Vorfälligkeitsentschädigung (falls erforderlich) | Verkäufer |
Maklerprovision | Bundeslandabhängig |
Inserate | Verkäufer |
Bauvoranfrage (falls erforderlich) | Verkäufer/Käufer |
Vermessungskosten (falls erforderlich) | i. d. R. Käufer |
Wir empfehlen Verkäufern und Käufern, gemeinsam ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Denn so kann unter anderem herausgefunden werden, ob und wie das Grundstück bebaut werden kann.
Außerdem wird durch das Gutachten sichergestellt, dass:
- der Untergrund auf dem gebaut wird, tragfähig ist
- die Bodenbeschaffenheit für das Projekt geeignet ist
- Ihr Grundstück nicht mit Erdöl oder Chemikalien belastet ist
- keine gefährlichen Kampfmittel zu finden sind
Ein solches Bodengutachten ist mit 500 bis 2.500 Euro zwar nicht günstig, von ihm profitieren jedoch beide Seiten.
Für den Kaufinteressenten hat ein Bodengutachten folgenden Vorteil: Er weiß, welche Kosten beim Bauen auf ihn zukommen können.
Und Sie als Eigentümer profitieren davon, weil Sie so noch die Chance haben, eine Mängelbeseitigung wie zum Beispiel einen Bodenaustausch zu veranlassen. In jedem Fall, sind Sie in der Lage, die Mängel festzuhalten und dem Kaufinteressenten zu nennen, damit Sie Ihrer Pflicht nachkommen.
Es kann sein, dass Sie als Grundstücksverkäufer eine sogenannte Spekulationssteuer zahlen müssen. Das hängt allerdings von mehreren Faktoren ab wie zum Beispiel von Ihrem Jahreseinkommen.
Vorm Grundstückverkauf sollten Sie sich als Eigentümer zwei Leitfragen stellen:
- Wer hat das Grundstück genutzt?
Wenn Sie das Grundstück in den vergangenen drei Jahren selbst genutzt haben, kommt in der Regel keine Spekulationssteuer auf Sie zu
- Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Grundstück erworben?
Hat jemand anders das Grundstück genutzt, haben Sie das Grundstück aber schon vor über zehn Jahren gekauft? Auch dann wird keine Spekulationssteuer fällig
Wissen Sie noch nicht, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihr Grundstück am besten verkaufen? Oder möchten Sie mehr über den Verkaufsprozess erfahren?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
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