Möchten Sie mehr zum Thema Hausverkauf bei Scheidung Nürnberg erfahren?

Was geschieht nach der Trennung mit der gemeinsamen Immobilie? Über diese Frage machen sich viele Verliebte wohl keine Gedanken. Ist es dann doch zu einer Trennung bzw. Scheidung gekommen und liegt kein Ehevertrag vor, kommt es bei einigen zum Streit. „Wer darf im Haus bleiben?“, „Wie regeln wir das Finanzielle?“, „Was passiert, wenn ich das Haus verkaufen möchte, mein Expartner aber nicht?“ sind dann nur einige der Fragen, auf die es eine Antwort zu finden gilt. Wir können Ihnen zwar nicht auf jede dieser Fragen eine Antwort liefern, aber wir können Ihnen beispielsweise zur Seite stehen, wenn Sie auf dem Gebiet Hausverkauf bei Scheidung Nürnberg mehr erfahren wollen.

Teilungsversteigerung nur als letzte Option nutzen

Wer im Haus bleiben darf, müssen Sie beispielsweise selbst entscheiden. Diese Option kommt vor allem in Frage, wenn Sie Kinder haben, die Sie nicht aus ihrem gewohnt Umfeld reißen wollen. Gerade in diesem Fall ist es unserer Meinung nach sehr wichtig, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Auch finanziell gesehen kommt nach der Scheidung einiges auf Sie zu: So muss derjenige, der auszieht, beispielsweise die monatliche Miete für eine neue Wohnung zahlen. Möchten Sie das Haus verkaufen, Ihr Partner aber nicht? Im Bereich Hausverkauf bei Scheidung Nürnberg ist eine Teilungssteigerung dann oft die letzte Option. Allerdings sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass bei dieser Form der Zwangsversteigerung oft nicht derselbe Verkaufserlös erzielt wird wie bei einem normalen Verkauf.

Profitieren Sie auf dem Gebiet Hausverkauf bei Scheidung Nürnberg von unserer diskreten Vermarktung

Haben Sie doch noch einmal die Kurve bekommen und sind Sie sich einig geworden, dass Sie im Bereich Hausverkauf bei Scheidung Nürnberg gemeinsam eine Lösung suchen? Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie, um sie zu einem angemessenen Preis zu verkaufen, erstellen attraktive Exposés, Objektfotos und virtuelle Touren für Sie und preisen Ihre Immobilie geschickt an. Wir können es aber auch gut verstehen, wenn Sie den Immobilienverkauf lieber ohne großes Aufsehen über die Bühne bringen möchten. Dann profitieren Sie auf Wunsch von unserer diskreten Vermarktung, bei der nur ausgewählte Interessenten Ihr Immobilienangebot erhalten.
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Scheidungsgeschädigte aufgepasst!

Inhaltsverzeichnis

Wir liefern Ihnen Tipps dazu, was mit Ihrem gemeinsamen Haus geschehen kann

Rund ein Drittel der Ehen in Deutschland werden geschieden. Viele Paare haben sich gemeinsam Wohneigentum angeschafft und stehen dann nach der Trennung vor der Frage, was aus dem Haus werden soll. Eine Scheidung zieht in vielen Fällen Unstimmigkeiten bis hin zu Rechtsstreitigkeiten nach sich – damit das Haus in einer schwierigen Zeit nicht zur zusätzlichen Belastung wird, beraten wir Sie gerne umfassend und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Bleibt eine Partei im Haus?
Ist ein Verkauf die bessere Wahl?
Welche finanziellen Aspekte sind in Zukunft zu berücksichtigen?

Bei einer Trennung ergeben sich zahlreiche Fragen, die es zum gemeinsamen Haus zu klären gilt. Dies gestaltet sich erfahrungsgemäß sehr schwierig, weil die Beteiligten emotional reagieren und es oft um einen hohen finanziellen Wert geht.

Daher ist es wichtig, den Rat von Experten hinzuziehen. Wir nehmen eine objektive Rolle ein, beraten Sie zu allen bestehenden Optionen und vermitteln zwischen beiden Parteien. Mit viel Einfühlungsvermögen finden wir gemeinsam eine Lösung für das Haus, die alle Beteiligten zufriedenstellt.

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Wer bleibt bei einer Scheidung im Haus?

Gerade für die erste Zeit nach einer Trennung kann es sinnvoll sein, dass beispielsweise ein Elternteil mit den Kindern im Haus wohnen bleibt. So werden die Kinder nicht noch zusätzlich aus ihrer vertrauten Umgebung gerissen und können weiterhin den Kindergarten oder die Schule besuchen und ihre Freunde treffen. Denn eine Scheidung ist für Kinder nie leicht.

Allerdings sollten die Eltern sich gut verständigen und die finanziellen Details klar absprechen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Es ist auch ratsam, langfristig über einen Hausverkauf nachzudenken, damit das gemeinsame Eigentum aufgelöst werden kann und eine Trennung auch in dieser Hinsicht sauber vorgenommen wird.

Gerade wenn eine Partei im Haus weiter wohnen möchte, ist die Eigentumsübertragung eine saubere Lösung. Allerdings ist es den wenigsten möglich, alleine das Haus zu halten, den Kredit zu bedienen und zusätzlich den ehemaligen Partner auszuzahlen. 

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld zu dieser Option und nehmen eine fundierte Wertermittlung des Hauses vor, damit Sie genau wissen, was finanziell bei der Übertragung des Eigentums auf Sie zukommt.

Gibt es Uneinigkeit, ob das Haus verkauft werden soll, dann besteht die Möglichkeit der Teilungsversteigerung.

Möchte also eine Partei das Haus verkaufen und der andere nicht, dann gilt es, Folgendes zu beachten:

  1. Die Scheidung muss bereits gültig vollzogen sein.
  2. Der Verkaufswillige muss im Grundbuch eingetragen sein und kann entgegen des Willens des anderen eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen.
  3. Im Versteigerungsverfahren passiert es oftmals, dass nicht der eigentliche Wert des Hauses erzielt wird und evtl. Restschulden bestehen bleiben.

TIPP: Bemühen Sie sich um eine Einigung über den Verkauf und ziehen Sie einen neutralen Vermittler hinzu. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Damit beide Parteien genau wissen, um welchen finanziellen Rahmen es eigentlich geht, nehmen wir eine professionelle Wertermittlung für Ihre Immobilie vor und beugen damit späteren Auseinandersetzungen vor. 

Wer verheiratet ist und durch einen Ehevertrag keine anderen Regelungen vereinbart hat, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, wird das Vermögen, das Sie im Rahmen Ihrer Ehe hinzugewinnen, nach bestimmten Kriterien aufgeteilt. Das nennt man Zugewinnausgleich. Da bei einem Zugewinnausgleich nur Geld ausgezahlt werden kann, wird es beispielsweise kompliziert, wenn Sie ein Haus besitzen, das Sie während Ihrer Ehe gemeinsam erworben haben. Als Option kommt deswegen der Verkauf des Hauses in Frage. 

Ob ein Haus auch zu einem Zugewinnausgleich führen kann, kommt auch noch auf weitere Faktoren an. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie diesbezüglich mehr wissen möchten.

Unser Tipp: Der Zugewinnausgleich erfolgt nur auf Antrag eines Ehegatten. Natürlich können Sie sich im Vorfeld mit Ihrem ehemaligen Partner gütlich einigen.

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Für den Verkauf eines Hauses gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer ein Haus erbt, muss schnell entscheiden, was damit geschehen soll, entsprechend handeln – und dabei zahlreichen Fallstricken ausweichen.

Bei einer Scheidung oder Trennung geht es oft auch um das gemeinsam gekaufte Haus – eine emotionale und finanzielle Zusatzbelastung für alle.

Nur wenige denken beim Hauskauf in jungen Jahren an die Zukunft der Immobilie – und stehen später im Alter vor vielen Herausforderungen.
Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner

Sie suchen einen mehrfach ausgezeichneten Partner mit vielen Referenzen für Ihren Hausverkauf?
Wir haben nicht nur diese, sondern auch zahlreiche vorgemerkte Kaufinteressenten.

Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Häuser, die wir bereits erfolgreich verkauft haben.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 16.12.2024

Vielen herzlichen Dank für die superschnelle und äußerst unkomplizierte Bearbeitung meines Anliegens!

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5/5
Michaela Laible

Google Bewertung vom 11.12.2024

Erstmal ein großes und liebevolles Dankeschön an die Immopartner und natürlich im Speziellen an unsere Betreuerin Fr. Babel (übrigens sehr zum weiter empfehlen).
Von Anfang an, erst durch Herrn Sagraloff und anschließend durch seine Mitarbeiter waren wir stets schnell und umfassend über alle Schritte informiert welche letztendlich zum Verkauf unseres Hauses führte. Angefangen über die Beschreibung, die Bilder des Hauses welche sehr professionell gemacht wurden als auch die Anstrengungen bezüglich des notwendigen EnergieAusweises bis hin zur Notariellen Beurkundung waren richtig professionell.
Vielen Dank and das gesamt Team und jederzeit gerne wieder mit IMMOPARTNER.

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5/5
Roland Schwarz

Google Bewertung vom 28.11.2024

Frau Babel hat sich vorbildlich verhalten, war pünktlich, nett, kompetent und verständnisvoll. Sie ging auf meine wiederholten Sonderwünsche professionell ein und war von A bis Z eine fürsorgliche Begleitung. Gerne empfehle ich sie wie auch das gesamte Team um IMMOPARTNER Stefan Sagraloff aus eigener Überzeugung weiter.

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5/5
Edda Probst

Google Bewertung vom 26.11.2024

Vielen Dank, Frau Wittmann, für all Ihre Bemühungen und die reibungslose Abwicklung. Sehr professioneller Ansatz und sehr zufriedenstellend. Mein Dank gilt auch Frau Jegensdorf für die tatkräftige Unterstützung während der Ferienzeit von Frau Wittmann. Sehr schöne Erfahrung.

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5/5
Bireswar Deb Purakayastha

Google Bewertung vom 21.11.2024

Schneller und immer freundlicher Kontakt. Frau Job hat sich um alle Anliegen schnellstmöglich gekümmert.

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5/5
Sabrina Mauermann

Google Bewertung vom 21.10.2024

Sehr Service-orientiert und daher absolut empfehlenswert!

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5/5
Tino Niggemeier
Tipps für Privatverkäufer

Was immer Sie rund um den Verkauf Ihrer Immobilie wissen möchten – wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei.

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IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.
Färberstr. 5 (Hefnersplatz)   ·   90402 Nürnberg   ·  Tel.: (0911) 47 77 60 13  ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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