Haben Sie eine Wohnung geerbt?
Inhaltsverzeichnis
Wir sind selbst in den schwierigsten Situationen für Sie da
Wenn ein Angehöriger stirbt, ist das ein sehr trauriges Ereignis. Wenn dieser ein Erbe hinterlässt, ist das zwar oft schön, kann aber auch eine Herausforderung darstellen. Denn was geschieht jetzt mit der geerbten Wohnung? Wer noch nicht weiß, ob sich der Verkauf oder die Vermietung lohnt, kann sich darüber von Maklern wie uns beraten lassen. Wir unterstützen Sie gerne in dieser schwierigen Situation. Denken Sie schon über Vermietung nach? Dann haben wir ein paar Informationen für Sie zusammengefasst, die vorab von großem Interesse für Sie sein könnten.
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Nein. Wir raten dazu, dass Sie sich erst einmal darüber bewusst werden sollten, ob Sie das Erbe überhaupt antreten möchten. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. So kann die Wohnung beispielsweise mit Schulden belastet sein. Muss die Wohnung dann noch aufwendig modernisiert oder saniert werden, sollten Sie prüfen, ob sich dieser Aufwand für Sie lohnt. Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihr Erbe bestellt ist, sollten Sie beim Einblick in das Grundbuch anfordern. Um Auskunft zu bekommen, benötigen Sie ein Testament oder einen Erbschein.
Aber nicht nur der Gang zum Grundbuchamt lohnt sich, sondern auch eine professionelle Wertermittlung. So erhalten Sie die wichtigsten Zahlen auf einen Blick und können besser eine Entscheidung treffen.
Lohnen sich ein Verkauf oder eine Vermietung überhaupt? Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, sollten Sie den Wert Ihrer Wohnung ermitteln lassen. Damit können Sie uns gerne beauftragen. Wir betrachten bei der Wertermittlung nicht nur Kriterien wie das Baujahr oder die Lage, sondern auch den individuellen Zustand Ihrer Wohnung.
Je nachdem, wie hoch der Wert Ihrer Wohnung ist, können Sie entscheiden, welche Option für Sie die beste ist. Selbstverständlich unterstützen und beraten wir Sie bei Ihrer Entscheidung.
Haben Sie sich für die Vermietung entschieden, helfen wir Ihnen unter anderem dabei, den passenden Mietpreis für Ihre Immobilie festzulegen. Hierbei wissen wir genau, worauf es ankommt, denn wir haben seit über 20 Jahren Erfahrung im Immobiliengeschäft. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie über eine Vermietung mit IMMOPARTNER nachdenken.
Eine Erbschaft ist sehr wahrscheinlich schon für einen Alleinerben neu und mit Herausforderungen verbunden. Doch wenn laut Testament mehrere Erben Anspruch auf die Wohnung haben, sind Streitigkeiten oft nicht weit.
Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen, um Unstimmigkeiten in einer Erbengemeinschaft zu verhindern.
Zunächst raten wir Ihnen, die Erbengemeinschaft aufzulösen, damit nicht einer für die anderen haftet.
Möchte Sie beispielsweise als einziger die Wohnung behalten, dann können Sie die anderen Erben auszahlen und so einen sauberen Schnitt vornehmen. Die künftigen Mieteinnahmen können diesen Schritt rechtfertigen und Ihnen finanzielle Sicherheit verschaffen.
- ist ein Dokument, das bestätigt, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind
- wird unter Umständen vom Grundbuchamt gefordert, wenn beispielsweise aus irgendwelchen Gründen Zweifel am Erbfall bestehen.
Auf Immobilienerben könnte eine Erbschaftssteuer zukommen. Die Höhe dieser ist abhängig vom Vermögen und vom Verwandtschaftsgrad. Allerdings gibt es auch Freibeträge. Diese sehen wie folgt aus:
Person | Erbschaftssteuer-Freibetrag |
---|---|
Ehepartner | 500.000 Euro |
Kinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern | 100.000 Euro |
Geschwister | 20.000 Euro |
Erben Sie über diesen Freibetrag hinaus, müssen Sie das Erbe versteuern. Dabei gibt es – je nach Verwandtschaftsgrad – unterschiedliche Steuerklassen. Ehepartner haben beispielsweise Steuerklasse I, Geschwister Steuerklasse II und nicht mit dem Verstorbenen verwandte Personen Steuerklasse III. Der günstigste Steuersatz gilt für die direkten Verwandten, der höchste für Nicht-Verwandte. Die Höhe der Steuersätze bemisst sich wiederum am Wert des Erbes.
Haben Sie Fragen zur Erbschaftssteuer? Wir beraten Sie gern!
Sind Sie der einzige Erbe und möchten die Wohnung beziehen? Wenn diese Ihren Bedürfnissen entspricht, ist das eine gute Option.
Um Antworten darauf zu finden, ob dem so ist, können Sie sich folgende Fragen stellen:
- Bietet die Wohnung genügend Platz für Sie und ggf. Ihre Familie?
- Wie teuer ist es, wenn ich Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen vornehmen lasse?
- Welche Nebenkosten fallen für die Eigentumswohnung an? In der Regel zahlt man hier sogar mehr als für eine Mietwohnung.
- Brauche ich neues Inventar? Falls ja, was kostet dieses?
- Auf welche Summe belaufen sich die Umzugskosten?
Wägen Sie also gut ab, ob Sie selbst einziehen möchten oder eine Vermietung für Sie sinnvoller ist.
Eine geerbte Wohnung entspricht nicht immer den eigenen Bedürfnissen. Möchten Sie sie dennoch als Altersvorsorge und finanzielle Absicherung behalten? Dann denken Sie doch darüber nach, die Wohnung zu vermieten.
Doch als Vermieter kommen Pflichten auf Sie zu und Aspekte, über die Sie sich bewusst sein sollten:
- Reicht die Miete aus, sodass am Ende noch etwas für Sie übrig bleibt?
- Haben Sie eingeplant, welches Budget Sie für anfallende Reparaturen, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zurücklegen sollten?
- Haben Sie technische und kaufmännische Fähigkeiten, sodass Sie sich beispielsweise um Reparaturen oder die jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnungen kümmern können?
- Haben Sie sich Wissen darüber angeeignet, was rechtlich in Ordnung ist und was nicht? Das betrifft zum Beispiel Themen wie die Mietpreisbremse oder bestimmte Klauseln im Mietvertrag.
Hat die Wohnung zuvor Ihren Eltern gehört und haben diese die Immobilie zu Ihren Lebzeiten vermietet? Dann geht das Mietverhältnis automatisch auf Sie als Erben über. Sie dürfen Ihren Mietern auch nicht einfach so kündigen. Der einzig zulässige Grund ist der Eigenbedarf. Wenn Sie aber eine Neuvermietung anstreben, dann können Sie ganz offen mit den Mietern sprechen.
Kennen Sie den Mieter nicht so gut und fragen Sie sich, wo Ihre Miete bleibt? Das muss nicht unbedingt heißen, dass der Mieter diese nicht bezahlt hat. Denn die Miete kann auch beim Amtsgericht hinterlegt werden, so lange die Eigentumsverhältnisse noch nicht abschließend geklärt sind. In der Regel wird der Mieter Sie aber darüber informieren.
Wir unterstützen Sie – ehrlich und mit viel Einfühlungsvermögen
Sind Sie sich schon sicher, dass Sie die geerbte Wohnung vermieten wollen, haben aber keine Zeit oder keine Lust, sich selbst darum zu kümmern? Dann unterstützen wir Sie gerne mit unserem Mietmanagement und bieten Ihnen verschiedene Leistungspakete für Vermieter an.
Wir beraten Sie aber auch, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie Ihre Wohnung behalten, verkaufen oder vermieten wollen.
Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Option. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Haben Sie noch ein Anliegen?
Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.