Das sollten Sie zum Thema Immobilien Spekulationsfrist wissen

Möchten Sie als Privatbesitzer Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen? Und sind Sie bei Ihren Recherchen darauf aufmerksam geworden, dass eine Spekulationssteuer für Sie anfallen könnte? Beim Immobilienverkauf sollten Sie jedenfalls die Immobilien Spekulationsfrist beachten, wenn Sie sich Geld sparen wollen. Haben Sie im Jahr des Verkaufes und in den beiden Jahren zuvor selbst in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus gewohnt, fällt keine Spekulationssteuer für Sie an. Ansonsten müssen vom Zeitpunkt des Immobilienkaufes bis zum Immobilienverkauf zehn Jahre vergehen, bis Sie steuerfrei verkaufen dürfen.

So wird die Höhe der Spekulationssteuer berechnet

Die Höhe der Spekulationssteuer wird unter anderem anhand des zu versteuernden Gewinns sowie des persönlichen Steuersatzes berechnet. Gerne erläutern wir Ihnen die Berechnungen in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch genauer. So können Sie besser entscheiden, ob Sie die Immobilien Spekulationsfrist noch abwarten möchten oder ob Sie Ihre Immobilie direkt verkaufen wollen. Sollten Sie sich dazu entschließen, Ihre Immobilie zu veräußern, unterstützen wir Sie dabei umfassend.

Können Sie die Immobilien Spekulationsfrist nicht verstreichen lassen?

Bei einer professionellen Wertermittlung finden wir heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist und legen einen optimalen Verkaufspreis fest. Außerdem erstellen wir attraktive Exposés und hochwertige Objektfotos, um für Ihre Immobilie schnell den passenden Käufer zu finden. Darüber hinaus fertigen wir auf Wunsch virtuelle Rundgänge an, sodass sich Interessenten, bevor sie eine tatsächlichen Besichtigungstermin vereinbaren, einen sehr guten Eindruck von Ihrer Immobilie verschaffen können. Sprechen Sie uns gerne auf die Themen Verkaufsablauf und Immobilien Spekulationsfrist an, um weitere Informationen von uns zu erhalten.
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Alles zum Thema Steuern beim Hausverkauf

Inhaltsverzeichnis

1. Hausverkauf – hier lauern die versteckten Kosten

„Kommen beim Hausverkauf Steuern auf mich zu?“ Das ist eine Frage, die wir bei Immopartner von Eigentümern immer wieder gestellt bekommen. Eine pauschale Antwort können wir ihnen leider nicht geben, da es dabei auf mehrere Faktoren ankommt und vorab weitere wichtige Fragen geklärt werden müssen. Drei davon sind:

  • Haben Eigentümer aus dem Verkauf der Immobilie einen Gewinn erzielt?
  • Wurde die Immobilie vor dem Verkauf selbst genutzt?
  • Falls ja, in welchem Zeitraum?

So können Eigentümer ihre Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn sie diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Ist dieser Zeitraum noch nicht verstrichen oder haben Eigentümer gar nicht selbst in der Immobilie gewohnt, sollten sie – sofern sie es können – lieber mit dem Verkauf der Immobilie warten. Allgemein gilt: Wer mit dem Verkauf der Immobilie zehn Jahre wartet, kann die sogenannte Spekulationssteuer umgehen.

Doch mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen, die die Zehn-Jahres-Frist nicht einhalten können oder wollen?

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2. Die Höhe der Immobilien-Spekulationssteuer

Die Immobilien-Spekulationssteuer müssen Eigentümer zahlen, die durch den Hausverkauf einen Gewinn von über 600 Euro machen. Die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach dem persönlichen Steuersatz.

Beispiel: Ein Eigentümer hat sein Haus vor vielen Jahren selbst für 300.000 Euro gekauft und noch 20.000 Euro für Instandhaltungsmaßnahmen investiert. Jetzt verkauft er es für 400.000 Euro. Angenommen, sein persönlicher Steuersatz liegt bei 21 Prozent. Dann müsste er noch 16.800 Euro Spekulationssteuern zahlen.

Damit Sie unsere Berechnungen besser nachvollziehen können, haben wir Ihnen diese einmal optisch dargestellt:

1. Schritt
Verkaufserlös bei Veräußerung400.000 Euro
Kosten bei Anschaffung300.000 Euro
Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen20.000 Euro
bleiben übrig (zu versteuernder Gewinn):80.000 Euro

Um die Spekulationssteuer auszurechnen, muss jetzt noch nach dem Dreisatz vorgegangen werden:

2. Schritt
100 %80.000 Euro
1 %800 Euro
21 %16.800 Euro

Wir geben zu, dass wir unsere Berechnungen jetzt ein wenig vereinfacht dargestellt haben. Verkaufen Sie mit uns Ihre Immobilie, hilft Ihnen ein Immopartner-Makler natürlich gerne bei den Berechnungen. Außerdem beziehen wir dann noch weitere Faktoren in unsere Berechnungen mit ein wie zum Beispiel Abschreibungen oder eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird fällig, wenn Sie den Kredit im Rahmen des Hausverkaufes vorzeitig an Ihre Bank zurückzahlen und dadurch ein Schaden entsteht.

3. Exkurs: Berechnung des persönlichen Steuersatzes

Fragen Sie sich jetzt, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist, der angibt, wie viel Ihres Jahreseinkommen Sie ans Finanzamt abtreten müssen? Diesen können Sie selbst ausrechnen.

Die Formel zur Berechnung lautet:

Einkommenssteuer x 100 / zu versteuerndes Einkommen

Hätten Sie beispielsweise 36.000 Euro verdient und rund 7.485 Euro Einkommensteuer gezahlt, würde Ihr persönlicher Steuersatz rund 21 Prozent betragen. Die Einkommenssteuer und das zu versteuernde Jahreseinkommen finden Sie in übrigens in Ihrem Steuerbescheid.

4. Muss ich bei einer Scheidung oder nach einer Erbschaft den Hausverkauf versteuern?

Bei einer Scheidung oder nach einer Immobilienerbschaft müssen ebenfalls Spekulationssteuern gezahlt werden, wenn der Gewinn aus dem Verkauf die Summe von 600 Euro übersteigt und die Immobilien-Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht vorbei ist. Erben übernehmen die Spekulationsfrist des Verstorbenen. Allerdings sind gerade in solchen Fällen oft schnelle Entscheidungen vonnöten, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

5. Verkaufen Sie jetzt mit Immopartner Ihr Haus!

Haben Sie sich alle Informationen zum Thema „Immobilie steuerfrei verkaufen“ durchgelesen und können Sie trotzdem nicht mehr länger mit dem Hausverkauf warten? Oder haben Sie bereits zehn Jahre ausgeharrt und brauchen Sie jetzt kompetente Unterstützung beim Hausverkauf? Dann beauftragen Sie Immopartner jetzt mit dem Verkaufsprozess. Sie profitieren unter anderem von

Gerne können Sie auch einen Termin in unserer Immobiliensprechstunde vereinbaren, um mehr zum Verkaufsablauf mit uns zu erfahren.

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Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Häuser, die wir bereits erfolgreich verkauft haben.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 21.10.2024

Sehr Service-orientiert und daher absolut empfehlenswert!

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5/5
Tino Niggemeier

Google Bewertung vom 16.10.2024

Habe bei Immopartner jetzt schon zum zweiten Mal völlig kostenlos Auskunft zu einem Bodenrichtwert bekommen. Normalerweise zahlt man auf dem „offiziellen“ weg um die 30€ für eine solche Information. Sie haben mir außerdem den aktuellen ausführlichen Mietspiegel zur Verfügung gestellt.
Gerne weiter so!

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F H

Google Bewertung vom 16.10.2024

TOP-Beratung, schnelle Rückmeldung, absolut zuverlässig, hat sich sehr viel Zeit genommen, super organisiert, engagiert, professionell.

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Ed S.

Google Bewertung vom 05.10.2024

Stefan Sagraloff und sein Team leben Wohnimmobilien. Käufer wie Verkäufer werden rund um die Immobilie kompetent beraten. Bestmögliche Erlöse erzielt und durchgesetzt. Seriosität und Kompetenz stehen bei Immopartner stets im Vordergrund.

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Google Bewertung vom 03.10.2024

Service und Support waren immer freundlich und professionell, vielen Dank!

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Google Bewertung vom 16.09.2024

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IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.
Färberstr. 5 (Hefnersplatz)   ·   90402 Nürnberg   ·    Tel.: (0911) 47 77 60 13 ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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