Alles zum Thema Steuern beim Grundstücksverkauf
Inhaltsverzeichnis
1. Grundstücksverkauf – hier lauern die versteckten Kosten
„Kommen beim Grundstücksverkauf Steuern auf mich zu?“ Das ist eine Frage, die wir bei Immopartner von Eigentümern immer wieder gestellt bekommen. Eine pauschale Antwort können wir ihnen leider nicht geben, da es dabei auf mehrere Faktoren ankommt und vorab weitere wichtige Fragen geklärt werden müssen. Drei davon sind:
- Haben Eigentümer aus dem Verkauf des Grundstücks einen Gewinn erzielt?
- Wurde das Grundstück bzw. die sich darauf befindliche Immobilie vor dem Verkauf selbst genutzt?
- Falls ja, in welchem Zeitraum?
So können Eigentümer ihr Grundstück steuerfrei verkaufen, wenn sie dieses im Jahr der Veräußerung und in den beiden Vorjahren selbst genutzt haben. Ist dieser Zeitraum noch nicht verstrichen oder haben Eigentümer das Grundstück nicht selbst genutzt, sollten sie – sofern sie es können – lieber mit dem Verkauf warten. Allgemein gilt: Wer mit dem Verkauf des Grundstücks zehn Jahre wartet, kann die sogenannte Spekulationssteuer umgehen.
Doch mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen, die die Zehn-Jahres-Frist nicht einhalten können oder wollen?
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2. Die Höhe der Immobilien-Spekulationssteuer
Die Immobilien-Spekulationssteuer müssen Eigentümer von bebauten sowie von unbebauten Grundstücken zahlen, die durch den Grundstücksverkauf einen Gewinn von über 600 Euro machen. Die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach dem persönlichen Steuersatz.
Beispiel (gilt nur für den Hausverkauf): Ein Eigentümer hat sein Haus vor vielen Jahren selbst für 300.000 Euro gekauft und noch 20.000 Euro für Instandhaltungsmaßnahmen investiert. Jetzt verkauft er es für 400.000 Euro. Angenommen, sein persönlicher Steuersatz liegt bei 21 Prozent. Dann müsste er noch 16.800 Euro Spekulationssteuern zahlen.
Damit Sie unsere Berechnungen besser nachvollziehen können, haben wir Ihnen diese einmal optisch dargestellt:
1. Schritt | |
---|---|
Verkaufserlös bei Veräußerung | 400.000 Euro |
Kosten bei Anschaffung | 300.000 Euro |
Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen | 20.000 Euro |
bleiben übrig (zu versteuernder Gewinn): | 80.000 Euro |
Um die Spekulationssteuer auszurechnen, muss jetzt noch nach dem Dreisatz vorgegangen werden:
2. Schritt | |
---|---|
100 % | 80.000 Euro |
1 % | 800 Euro |
21 % | 16.800 Euro |
Wir geben zu, dass wir unsere Berechnungen jetzt ein wenig vereinfacht dargestellt haben. Verkaufen Sie mit uns Ihre Immobilie, hilft Ihnen ein Immopartner-Makler natürlich gerne bei den Berechnungen. Beim Verkauf eines Grundstücks mit Immobilie beachten wir bei den Berechnungen auch Besonderheiten, die bezüglich der Abschreibungen beim Grundstücksverkauf gelten oder eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird fällig, wenn Sie den Kredit im Rahmen des Grundstücks- und/oder Hausverkaufes vorzeitig an Ihre Bank zurückzahlen und dadurch ein Schaden entsteht.
3. Exkurs: Berechnung des persönlichen Steuersatzes
Fragen Sie sich jetzt, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist, der angibt, wie viel Ihres Jahreseinkommen Sie ans Finanzamt abtreten müssen? Diesen können Sie selbst ausrechnen.
Die Formel zur Berechnung lautet:
Einkommenssteuer x 100 / zu versteuerndes Einkommen
Hätten Sie beispielsweise 36.000 Euro verdient und rund 7.485 Euro Einkommensteuer gezahlt, würde Ihr persönlicher Steuersatz rund 21 Prozent betragen. Die Einkommenssteuer und das zu versteuernde Jahreseinkommen finden Sie in übrigens in Ihrem Steuerbescheid.
4. Muss ich bei einer Scheidung oder nach einer Erbschaft den Grundstücksverkauf versteuern?
Bei einer Scheidung oder nach einer Immobilienerbschaft müssen ebenfalls Spekulationssteuern gezahlt werden, wenn der Gewinn aus dem Verkauf die Summe von 600 Euro übersteigt und die Immobilien-Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht vorbei ist. Erben übernehmen die Spekulationsfrist des Verstorbenen. Allerdings sind gerade in solchen Fällen oft schnelle Entscheidungen vonnöten, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
5. Verkaufen Sie jetzt mit Immopartner Ihr Grundstück!
Haben Sie sich alle Informationen zum Thema „Immobilie steuerfrei verkaufen“ durchgelesen und können Sie trotzdem nicht mehr länger mit dem Grundstücksverkauf warten? Oder haben Sie bereits zehn Jahre ausgeharrt und brauchen Sie jetzt kompetente Unterstützung beim Grundstücksverkauf? Dann beauftragen Sie Immopartner jetzt mit dem Verkaufsprozess. Sie profitieren unter anderem von
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Gerne können Sie auch einen Termin in unserer Immobiliensprechstunde vereinbaren, um mehr zum Verkaufsablauf mit uns zu erfahren.
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