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Alles zum Thema Steuern beim Wohnungsverkauf

Inhaltsverzeichnis

1. Wohnungsverkauf – hier lauern die versteckten Kosten

„Kommen beim Wohnungsverkauf Steuern auf mich zu?“ Das ist eine Frage, die wir bei Immopartner von Eigentümern immer wieder gestellt bekommen. Eine pauschale Antwort können wir ihnen leider nicht geben, da es dabei auf mehrere Faktoren ankommt und vorab weitere wichtige Fragen geklärt werden müssen. Drei davon sind:

  • Haben Eigentümer aus dem Verkauf der Immobilie einen Gewinn erzielt?
  • Wurde die Immobilie vor dem Verkauf selbst genutzt?
  • Falls ja, in welchem Zeitraum?

So können Eigentümer ihre Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn sie diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Ist dieser Zeitraum noch nicht verstrichen oder haben Eigentümer gar nicht selbst in der Immobilie gewohnt, sollten sie – sofern sie es können – lieber mit dem Verkauf der Immobilie warten. Allgemein gilt: Wer mit dem Verkauf der Immobilie zehn Jahre wartet, kann die sogenannte Spekulationssteuer umgehen.

Doch mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen, die die Zehn-Jahres-Frist nicht einhalten können oder wollen?

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2. Die Höhe der Immobilien-Spekulationssteuer

Die Immobilien-Spekulationssteuer müssen Eigentümer zahlen, die durch den Wohnungsverkauf einen Gewinn von über 1.000 Euro (bis 2023 von über 600 Euro) machen. Die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach dem persönlichen Steuersatz.

Beispiel: Ein Eigentümer hat seine Wohnung vor vielen Jahren selbst für 300.000 Euro gekauft und noch 20.000 Euro für Instandhaltungsmaßnahmen investiert. Jetzt verkauft er sie für 400.000 Euro. Angenommen, sein persönlicher Steuersatz liegt bei 21 Prozent. Dann müsste er noch 16.800 Euro Spekulationssteuern zahlen.

Damit Sie unsere Berechnungen besser nachvollziehen können, haben wir Ihnen diese einmal optisch dargestellt:

1. Schritt
Verkaufserlös bei Veräußerung400.000 Euro
Kosten bei Anschaffung300.000 Euro
Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen20.000 Euro
bleiben übrig (zu versteuernder Gewinn):80.000 Euro

Um die Spekulationssteuer auszurechnen, muss jetzt noch nach dem Dreisatz vorgegangen werden:

2. Schritt
100 %80.000 Euro
1 %800 Euro
21 %16.800 Euro

Wir geben zu, dass wir unsere Berechnungen jetzt ein wenig vereinfacht dargestellt haben. Verkaufen Sie mit uns Ihre Immobilie, hilft Ihnen ein Immopartner-Makler natürlich gerne bei den Berechnungen. Außerdem beziehen wir dann noch weitere Faktoren in unsere Berechnungen mit ein wie zum Beispiel Abschreibungen oder eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird fällig, wenn Sie den Kredit im Rahmen des Wohnungsverkaufes vorzeitig an Ihre Bank zurückzahlen und dadurch ein Schaden entsteht.

3. Exkurs: Berechnung des persönlichen Steuersatzes

Fragen Sie sich jetzt, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist, der angibt, wie viel Ihres Jahreseinkommen Sie ans Finanzamt abtreten müssen? Diesen können Sie selbst ausrechnen.

Die Formel zur Berechnung lautet:

Einkommenssteuer x 100 / zu versteuerndes Einkommen

Hätten Sie beispielsweise 36.000 Euro verdient und rund 7.485 Euro Einkommensteuer gezahlt, würde Ihr persönlicher Steuersatz rund 21 Prozent betragen. Die Einkommenssteuer und das zu versteuernde Jahreseinkommen finden Sie in übrigens in Ihrem Steuerbescheid.

4. Muss ich bei einer Scheidung oder nach einer Erbschaft den Wohnungsverkauf versteuern?

Bei einer Scheidung oder nach einer Immobilienerbschaft müssen ebenfalls Spekulationssteuern gezahlt werden, wenn der Gewinn aus dem Verkauf die Summe von 1.000 Euro übersteigt und die Immobilien-Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht vorbei ist. Erben übernehmen die Spekulationsfrist des Verstorbenen. Allerdings sind gerade in solchen Fällen oft schnelle Entscheidungen vonnöten, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

5. Verkaufen Sie jetzt mit Immopartner Ihre Wohnung!

Haben Sie sich alle Informationen zum Thema „Spekulationssteuer Wohnung“ durchgelesen und können Sie trotzdem nicht mehr länger mit dem Wohnungsverkauf warten? Oder haben Sie bereits zehn Jahre ausgeharrt und brauchen Sie jetzt kompetente Unterstützung beim Wohnungsverkauf? Dann beauftragen Sie Immopartner jetzt mit dem Verkaufsprozess. Sie profitieren unter anderem von

Gerne können Sie auch einen Termin in unserer Immobiliensprechstunde vereinbaren, um mehr zum Verkaufsablauf mit uns zu erfahren.

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Es gibt viele Gründe für einen Wohnungsverkauf – und jeder beeinflusst den Verkauf anders.

Wer eine Wohnung erbt, wird mit vielen Herausforderungen und Entscheidungen konfrontiert, die zahlreiche Fallstricke bergen.

Wenn es bei der Eigentumswohnung um die Aufteilung des gemeinsamen Hab und Gut geht, steht man oft vor der Zerreißprobe.

Zu groß, zu abgelegen, zu viele Barrieren – nicht immer passt die jung gekaufte Wohnung auch später noch zu den veränderten Wohnbedürfnissen im Alter.

Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner

Wir sind mehrfach ausgezeichnet, haben schon viele Wohnungen verkauft und bereits zahlreiche vorgemerkte Kaufinteressenten.

Werfen Sie einen Blick in unsere Referenzen und machen Sie sich ein Bild von der Vielfalt der von uns bereits erfolgreich verkauften Wohnungen.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 28.11.2024

Frau Babel hat sich vorbildlich verhalten, war pünktlich, nett, kompetent und verständnisvoll. Sie ging auf meine wiederholten Sonderwünsche professionell ein und war von A bis Z eine fürsorgliche Begleitung. Gerne empfehle ich sie wie auch das gesamte Team um IMMOPARTNER Stefan Sagraloff aus eigener Überzeugung weiter.

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5/5
Edda Probst

Google Bewertung vom 26.11.2024

Vielen Dank, Frau Wittmann, für all Ihre Bemühungen und die reibungslose Abwicklung. Sehr professioneller Ansatz und sehr zufriedenstellend. Mein Dank gilt auch Frau Jegensdorf für die tatkräftige Unterstützung während der Ferienzeit von Frau Wittmann. Sehr schöne Erfahrung.

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5/5
Bireswar Deb Purakayastha

Google Bewertung vom 21.11.2024

Schneller und immer freundlicher Kontakt. Frau Job hat sich um alle Anliegen schnellstmöglich gekümmert.

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5/5
Sabrina Mauermann

Google Bewertung vom 21.10.2024

Sehr Service-orientiert und daher absolut empfehlenswert!

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5/5
Tino Niggemeier

Google Bewertung vom 16.10.2024

Habe bei Immopartner jetzt schon zum zweiten Mal völlig kostenlos Auskunft zu einem Bodenrichtwert bekommen. Normalerweise zahlt man auf dem „offiziellen“ weg um die 30€ für eine solche Information. Sie haben mir außerdem den aktuellen ausführlichen Mietspiegel zur Verfügung gestellt.
Gerne weiter so!

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5/5
F H

Google Bewertung vom 16.10.2024

TOP-Beratung, schnelle Rückmeldung, absolut zuverlässig, hat sich sehr viel Zeit genommen, super organisiert, engagiert, professionell.

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5/5
Ed S.
Tipps für Privatverkäufer

Was immer Sie rund um den Verkauf Ihrer Immobilie wissen möchten – wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei.

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IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.
Färberstr. 5 (Hefnersplatz)   ·   90402 Nürnberg   ·  (0911) 47 77 60 13 ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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