Die wichtigsten Fragen und Antworten
Inhaltsverzeichnis
Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Wohnungsvermietung ankommt
Wie finde ich den passenden Mieter? Kommen bei der Wohnungsvermietung Abgaben auf mich zu? Was sollte ich vor der Erstellung eines Mietvertrages beachten? Wir sagen es Ihnen.
Bei der Suche nach einem Mieter kommt es darauf an, dass er Ihren Ansprüchen genügt. Um das herauszufinden, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Fragen Sie nach Beruf und Verdienst. Holen Sie eine Schufa- oder Mieterselbstauskunft ein. Der Mieter darf allerdings selbst entscheiden, ob er die Dokumente ausfüllt oder nicht, denn dazu besteht keine Pflicht
- Machen Sie sich einen Eindruck am Telefon oder beim Besichtigungstermin vom Auftreten und dem Alter des Interessenten
- Für zusätzliche finanzielle Sicherheit können Kaution und eine Bürgschaft sorgen
Achtung: Einige Fragen an den Mieter sind allerdings nicht erlaubt, etwa zur Religionszugehörigkeit, zur Familienplanung oder zur sexuellen Orientierung des Mieters.
Natürlich werden Sie als Vermieter alles dafür tun, dass Sie keinem Mietnomaden oder Messi aufsitzen. Wir können Sie davor nicht zu 100 Prozent bewahren. Aber wir präsentieren Ihnen ausschließlich bereits vorab auf Ihre Bonität geprüfte Mietinteressenten, wenn Sie sich für die Vermietung mit IMMOPARTNER entscheiden und bieten Ihnen auch eine Mietausfallversicherung an. Durch diese können Sie sich unter anderem gegen noch ausstehende Mietzahlungen absichern.
Haben Sie sich auch schon einmal durchs Internet geklickt und sind dabei auf Mietpreis-Rechner gestoßen? Diese können Ihnen einen Anhaltspunkt dafür liefern, welche Miete Sie verlangen können. Allerdings müssen Sie bei der Mietpreisfestlegung weitaus mehr beachten, zum Beispiel, ob vor Ort eine Mietpreisbremse gilt oder nicht.
Außerdem kommt es bei der Mietpreisfestlegung natürlich auch darauf an, wie die Lage oder die Ausstattung Ihrer Wohnung ist. Hat Ihre Wohnung etwas Besonderes zu bieten wie
- eine Veranda
- eine Loggia
- usw.?
Und liegt Sie noch dazu in einer besonders tollen Lage? Dann können Sie natürlich eine höhere Miete verlangen als wenn dem nicht so ist.
Wir kennen den Immobilienmarkt in und um die Metropolregion Nürnberg ganz genau und wissen daher, welche Miete für Ihre Wohnung gerechtfertigt ist. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie mehr zur Wohnungsvermietung mit IMMOPARTNER wissen möchten, in dessen Zuge wir Sie auch bei der Mietpreisfestlegung unterstützen.
Möchten Sie bei der Vermietung keinen Aufwand haben? Der eine oder andere ist dabei schon auf die Idee gekommen, den Mietvertrag nur mündlich mit dem Mieter abzusprechen. Das ist zwar möglich, wenn Sie einer Person vollkommen vertrauen. Wir raten Ihnen aber, immer einen Mietvertrag abzuschließen.
Die wichtigsten Punkte, die darin festgehalten werden sollten, sind dabei folgende:
- Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters und des Mieters
- Anzahl der einziehenden Personen
- Etage
- Höhe der Miete und ggf. der Nebenkostenvorauszahlung
- Regelungen zur Mietzahlung
- Regelung zur Kaution
- Vermietungsdauer
- Schönheitsreparaturklausel
- Vereinbarungen zur Untervermietung
- Hausordnung
- usw.
Als Eigentümer müssen Sie nicht zwangsläufig Abgaben zahlen, wenn Sie vermieten. Denn Sie haben auch eine Freigrenze. Diese beträgt zurzeit 9.408 Euro für Alleinstehende.
Liegen Sie darüber? Auch dann sollten Sie sich nicht allzu viele Gedanken machen. Denn Kosten für Reparaturen können Sie steuerlich absetzen. Außerdem sollten Sie auch Abschreibungsmöglichkeiten für Ihre Eigentumswohnung nutzen.
Unser Tipp:
- Prüfen Sie, welche Abgaben Sie steuerlich geltend machen können, besonders dann, wenn Sie eine Wohnung möbliert vermieten
Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung geben wir Ihnen gerne steuerliche Tipps für die Vermietung.
Da Ihre Wohnung im Falle einer Vermietung genutzt wird, müssen Sie auch mit Gebrauchsspuren rechnen, zum Beispiel mit kleinen Kratzern im Fußboden. Größere Schäden müssen Sie jedoch nicht hinnehmen.
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Welche Form des Mietvertrags wähle ich?
Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Darüber sollten Sie sich vor der Vermietung im Klaren sein. Denn nur so können Sie einen geeigneten aufsetzen.
Der Mieter darf auf unbestimmte Zeit in Ihrer Wohnung leben. Wollen Sie ihm kündigen, müssen Sie bestimmte Fristen beachten. Dabei kommt es darauf an, wie lange der Mieter schon in Ihrer Wohnung wohnt. Die Kündigungszeit beträgt i.d.R. drei bis neun Monate. Wohnt der Mieter bis zu fünf Jahre in der Wohnung, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Wohnt er seit fünf bis acht Jahren in der Wohnung, beträgt sie sechs Monate. Mietern, die über acht Jahre in Ihrer Wohnung leben, können Sie sogar erst nach neun Monaten kündigen.
Ihre Mieter haben, unabhängig von der Mietdauer, eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Möchten Sie bald selbst in die Wohnung ziehen? Oder möchten Sie diese in ein paar Monaten umfassend sanieren? Dann können Sie auch einen befristeten Mietvertrag mit Ihrem Mieter vereinbaren. Allerdings muss diese Befristung explizit aus dem Mietvertrag hervorgehen.
Möglich sind auch Verträge zur Zwischen- oder zur Untermiete zwischen Ihrem Mieter und weiteren Personen. Dafür müssen Sie jedoch Ihr Einverständnis geben,
Von Zwischenmiete spricht man zum Beispiel, wenn Ihr Mieter für eine gewisse Zeit ins Ausland geht und die Wohnung an jemanden für diesen Zeitraum vermietet.
Bei einer Untermiete kann Ihr Mieter einzelne Räume der Wohnung an andere Personen vermieten, wie es beispielsweise in einer Wohngemeinschaft vorkommen kann.
Zwischen- und Untermieten bieten gleichermaßen Chancen wie Risiken. Einerseits ist es gut, dass so dafür gesorgt wird, dass Sie die Miete bekommen. Andererseits wissen weder Sie noch der Mieter genau, welche Personen Sie sich in die Wohnung holen und wie diese die Wohnung hinterlassen.
Sind Sie mit dieser Form der Vermietung einverstanden, heißt das aber nicht, dass Ihr Mieter machen kann, was er will. So darf er die Wohnung beispielsweise nicht einfach zu einem höheren Preis weitervermieten, um damit Geld zu verdienen.
Vermieter, die darüber nachdenken, Ihre Wohnung an eine Wohngemeinschaft zu vermieten, haben verschiedene Optionen, was die Gestaltung des Mietvertrags betrifft. Wir informieren Sie hierüber gerne persönlich.
Benötigen Sie Unterstützung beim Mietmanagement?
Wir kennen uns mit Mietverträgen sowie der technischen und kaufmännischen Verwaltung von Immobilien bestens aus und bieten verschiedene Leistungspakete für Vermieter an. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Unterstützung bei der Vermietung benötigen.
Haben Sie noch ein Anliegen?
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