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Aus eins mach zwei!

Inhaltsverzeichnis

Erzielen Sie beim Mehrfamilienhausverkauf durch die Aufteilung in Eigentumswohnungen einen höheren Preis

Manchmal lohnt es sich, das Mehrfamilienhaus nicht als Ganzes zu verkaufen, sondern dieses vorab in einzelne Eigentumswohnungen aufzuteilen. Dadurch können Sie unter Umständen mehr für Ihr Mehrfamilienhaus erzielen. Doch bei Ihrem Vorhaben müssen Sie zahlreiche Aspekte beachten, die wie Ihnen im Folgenden schildern.

Das Vorgehen

  1. Kümmern Sie sich um einen Aufteilungsplan
  2. Beschaffen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der örtlichen Baubehörde
  3. Lassen Sie eine Teilungserklärung anfertigen und notariell beurkunden
  4. Sorgen Sie für eine Aktualisierung im Grundbuch

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Wenn die Wohnungen eines Mehrfamilienhauses vor dem Verkauf aufgeteilt werden, müssen sie deutlich voneinander abgrenzbar sein. Denn nur so können sie letztlich ins Grundbuch eingetragen werden. Das geschieht durch den sogenannten Aufteilungsplan. Dieser muss auch im Rahmen der Teilungserklärung, zu der wir später noch kommen, vorgelegt werden. 

Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung. Aus dieser lässt sich unter anderem die genaue Verortung der Eigentumswohnungen im Mehrfamilienhaus entnehmen.

Die Eigentumswohnungen werden im Aufteilungsplan im Maßstab 1:1000 dargestellt und mit unterschiedlichen Zahlen gekennzeichnet, sofern sie einen eigenen Eintrag ins Grundbuch erhalten sollen.

Der Aufteilungsplan wiederum ist Voraussetzung für eine Abgeschlossenheitsbescheingung.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie vom Bauamt. Dazu müssen Sie den Aufteilungsplan vorlegen.

Es gibt mehrere Voraussetzungen für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung:

  • die Wohnungen müssen durch Wände und Decken voneinander abgegrenzt sein
  • jede Eigentumswohnung benötigt einen eigenen Zugang
  • der Wärme- und Schallschutz muss ausreichend sein

Wir weisen Sie darauf hin, dass für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, je nach Bundesland, unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Anforderungen finden Sie in den jeweiligen Landesbauordnungen. Bei uns in Bayern ist das die bayerische Bauordnung (BayBo). Wir kennen uns vor Ort aus und wissen genau, was Sie bei der Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung beachten müssen.

Neben dem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für den Verkauf einzelner Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses auch eine Teilungserklärung erforderlich. Diese muss notariell beglaubigt sein.

In der Teilungserklärung finden sich spezifische Regelungen zum Gemeinschaftseigentum zum Beispiel dem Treppenhaus.

Im Gegensatz dazu bezeichnet man die einzelnen Wohnungen als Sondereigentum.

Welche genauen Bestandteile die Teilungserklärung enthalten muss, finden Sie im Wohnungseigentumsgesetz.

Wir nennen Ihnen hier bereits wesentliche Punkte:

  • Informationen zu sämtlichen Wohnungen des Mehrfamilienhauses
  • Informationen zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum 
  • Informationen zum Grundstück
  • rechtliche Regelungen bei mehreren Eigentümern
  • Gebäudeordnung
  • Höhe der Miteigentumsanteile in 1/100- oder 1/1.000-Einheiten
  • Angaben zu den Stimmrechten der Miteigentümer

Der Termin beim Notar

Eine Teilungserklärung muss notariell beglaubigt werden. Falls Sie nicht alleiniger Eigentümer sind, sorgen Sie dafür, dass alle relevanten Personen beim Termin anwesend sind. Eine Vertretung mit einer Vollmacht ist möglich.

Beim Notartermin geht es auch darum, ob die Teilungserklärung alle Anforderungen an eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erfüllt. Diese Prüfung ist erforderlich, weil es in einem Mehrfamilienhaus neben den einzelnen Eigentumswohnungen auch Sonder- und Gemeinschaftseigentum für die WEG gibt.

Da Mitglieder einer WEG im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung Stimmrechte haben, müssen hier gewisse rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Eintrag ins Grundbuch

Nach dem Termin beim Notar, veranlasst dieser einen Eintrag ins Grundbuch.

Möchten Sie mehr darüber wissen, wie die Aufteilung in Eigentumswohnungen beim Mehrfamilienhausverkauf funktioniert?

Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen und wir Sie unverbindlich zum Verkaufsprozess beraten dürfen.

P. S. Werden Ihre Wohnungen gerade von Mietern bewohnt, haben diese Angst vor Eigenbedarfskündigungen und lassen deswegen keine Besichtigungstermine zu? Dann sprechen Sie uns an. Wir verfügen über ein besonderes Feingefühl und schaffen es in der Regel ganz gut, mit den Mietern zu verhandeln.

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Ein Mehrfamilienhausverkauf kann als Einheit verkauft werden. Manchmal lohnt sich aber auch die Aufteilung in Eigentumswohnungen.

Vor allem private und gewerbliche Investoren interessieren sich für den Kauf von Mehrfamilienhäusern – eine sehr exklusive Zielgruppe.

Manchmal kann es sich lohnen, Ihr Mehrfamilienhaus vor dem Verkauf in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Dazu brauchen Sie aber Fachwissen sowie diverse Dokumente.

Der Verkauf vermieteter Mehrfamilienhäuser und Wohnungen birgt besondere rechtliche Fallstricke, die Sie frühzeitig kennen sollten. So müssen Sie zum Beispiel Kündigungsfristen beachten.

Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner

Unsere Auszeichnungen, Referenzobjekte und Kundenstimmen sprechen für sich

Machen Sie sich anhand zahlreicher von uns bereits erfolgreich verkaufter Mehrfamilienhäuser ein Bild von der Qualität unserer Verkaufsleistungen.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 16.12.2024

Vielen herzlichen Dank für die superschnelle und äußerst unkomplizierte Bearbeitung meines Anliegens!

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5/5
Michaela Laible

Google Bewertung vom 11.12.2024

Erstmal ein großes und liebevolles Dankeschön an die Immopartner und natürlich im Speziellen an unsere Betreuerin Fr. Babel (übrigens sehr zum weiter empfehlen).
Von Anfang an, erst durch Herrn Sagraloff und anschließend durch seine Mitarbeiter waren wir stets schnell und umfassend über alle Schritte informiert welche letztendlich zum Verkauf unseres Hauses führte. Angefangen über die Beschreibung, die Bilder des Hauses welche sehr professionell gemacht wurden als auch die Anstrengungen bezüglich des notwendigen EnergieAusweises bis hin zur Notariellen Beurkundung waren richtig professionell.
Vielen Dank and das gesamt Team und jederzeit gerne wieder mit IMMOPARTNER.

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5/5
Roland Schwarz

Google Bewertung vom 28.11.2024

Frau Babel hat sich vorbildlich verhalten, war pünktlich, nett, kompetent und verständnisvoll. Sie ging auf meine wiederholten Sonderwünsche professionell ein und war von A bis Z eine fürsorgliche Begleitung. Gerne empfehle ich sie wie auch das gesamte Team um IMMOPARTNER Stefan Sagraloff aus eigener Überzeugung weiter.

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5/5
Edda Probst

Google Bewertung vom 26.11.2024

Vielen Dank, Frau Wittmann, für all Ihre Bemühungen und die reibungslose Abwicklung. Sehr professioneller Ansatz und sehr zufriedenstellend. Mein Dank gilt auch Frau Jegensdorf für die tatkräftige Unterstützung während der Ferienzeit von Frau Wittmann. Sehr schöne Erfahrung.

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5/5
Bireswar Deb Purakayastha

Google Bewertung vom 21.11.2024

Schneller und immer freundlicher Kontakt. Frau Job hat sich um alle Anliegen schnellstmöglich gekümmert.

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5/5
Sabrina Mauermann

Google Bewertung vom 21.10.2024

Sehr Service-orientiert und daher absolut empfehlenswert!

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5/5
Tino Niggemeier
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IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.
Färberstr. 5 (Hefnersplatz)   ·   90402 Nürnberg   ·  (0911) 47 77 60 13 ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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