Scheidungsgeschädigte aufgepasst!
Inhaltsverzeichnis
Wir liefern Ihnen Tipps dazu, was mit Ihrem gemeinsamen Haus geschehen kann
Rund ein Drittel der Ehen in Deutschland werden geschieden. Viele Paare haben sich gemeinsam Wohneigentum angeschafft und stehen dann nach der Trennung vor der Frage, was aus dem Haus werden soll. Eine Scheidung zieht in vielen Fällen Unstimmigkeiten bis hin zu Rechtsstreitigkeiten nach sich – damit das Haus in einer schwierigen Zeit nicht zur zusätzlichen Belastung wird, beraten wir Sie gerne umfassend und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Bleibt eine Partei im Haus?
Ist ein Verkauf die bessere Wahl?
Welche finanziellen Aspekte sind in Zukunft zu berücksichtigen?
Bei einer Trennung ergeben sich zahlreiche Fragen, die es zum gemeinsamen Haus zu klären gilt. Dies gestaltet sich erfahrungsgemäß sehr schwierig, weil die Beteiligten emotional reagieren und es oft um einen hohen finanziellen Wert geht.
Daher ist es wichtig, den Rat von Experten hinzuziehen. Wir nehmen eine objektive Rolle ein, beraten Sie zu allen bestehenden Optionen und vermitteln zwischen beiden Parteien. Mit viel Einfühlungsvermögen finden wir gemeinsam eine Lösung für das Haus, die alle Beteiligten zufriedenstellt.
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Wer bleibt bei einer Scheidung im Haus?
Gerade für die erste Zeit nach einer Trennung kann es sinnvoll sein, dass beispielsweise ein Elternteil mit den Kindern im Haus wohnen bleibt. So werden die Kinder nicht noch zusätzlich aus ihrer vertrauten Umgebung gerissen und können weiterhin den Kindergarten oder die Schule besuchen und ihre Freunde treffen. Denn eine Scheidung ist für Kinder nie leicht.
Allerdings sollten die Eltern sich gut verständigen und die finanziellen Details klar absprechen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Es ist auch ratsam, langfristig über einen Hausverkauf nachzudenken, damit das gemeinsame Eigentum aufgelöst werden kann und eine Trennung auch in dieser Hinsicht sauber vorgenommen wird.
Gerade wenn eine Partei im Haus weiter wohnen möchte, ist die Eigentumsübertragung eine saubere Lösung. Allerdings ist es den wenigsten möglich, alleine das Haus zu halten, den Kredit zu bedienen und zusätzlich den ehemaligen Partner auszuzahlen.
Gerne beraten wir Sie im Vorfeld zu dieser Option und nehmen eine fundierte Wertermittlung des Hauses vor, damit Sie genau wissen, was finanziell bei der Übertragung des Eigentums auf Sie zukommt.
Gibt es Uneinigkeit, ob das Haus verkauft werden soll, dann besteht die Möglichkeit der Teilungsversteigerung.
Möchte also eine Partei das Haus verkaufen und der andere nicht, dann gilt es, Folgendes zu beachten:
- Die Scheidung muss bereits gültig vollzogen sein.
- Der Verkaufswillige muss im Grundbuch eingetragen sein und kann entgegen des Willens des anderen eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen.
- Im Versteigerungsverfahren passiert es oftmals, dass nicht der eigentliche Wert des Hauses erzielt wird und evtl. Restschulden bestehen bleiben.
TIPP: Bemühen Sie sich um eine Einigung über den Verkauf und ziehen Sie einen neutralen Vermittler hinzu. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Damit beide Parteien genau wissen, um welchen finanziellen Rahmen es eigentlich geht, nehmen wir eine professionelle Wertermittlung für Ihre Immobilie vor und beugen damit späteren Auseinandersetzungen vor.
Wer verheiratet ist und durch einen Ehevertrag keine anderen Regelungen vereinbart hat, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, wird das Vermögen, das Sie im Rahmen Ihrer Ehe hinzugewinnen, nach bestimmten Kriterien aufgeteilt. Das nennt man Zugewinnausgleich. Da bei einem Zugewinnausgleich nur Geld ausgezahlt werden kann, wird es beispielsweise kompliziert, wenn Sie ein Haus besitzen, das Sie während Ihrer Ehe gemeinsam erworben haben. Als Option kommt deswegen der Verkauf des Hauses in Frage.
Ob ein Haus auch zu einem Zugewinnausgleich führen kann, kommt auch noch auf weitere Faktoren an. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie diesbezüglich mehr wissen möchten.
Unser Tipp: Der Zugewinnausgleich erfolgt nur auf Antrag eines Ehegatten. Natürlich können Sie sich im Vorfeld mit Ihrem ehemaligen Partner gütlich einigen.
Haben Sie noch ein Anliegen?
Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.
Wer muss den Immobilienkredit weiter abbezahlen?
Wer bei der Bank den Kreditvertrag unterschrieben hat, ist auch für die Rückzahlung verantwortlich. Haben beide Eheleute den Hauskredit aufgenommen, dann müssen also auch beide diesen weiter abbezahlen. Dabei interessiert die Bank nicht, ob die Kreditnehmer mittlerweile getrennt und geschieden sind und ein Beteiligter nicht mehr im Haus wohnt.
Achtung: Der Kreditvertrag ist völlig unabhängig vom Grundbucheintrag.
Viele Paare entscheiden sich zum Verkauf des Hauses, da sie nicht weiter das finanzielle Risiko tragen möchten. Seien Sie sich bewusst, dass eine Zwangsversteigerung droht, wenn der Kredit nicht vertragsgemäß weiter abbezahlt wird.
Weitere Gründe, die für den Hausverkauf sprechen:
Wenn sich Paare trennen, geht das selten ohne Konflikte vonstatten. Kein Wunder, wenn dann auch nicht ständig Entscheidungen bezüglich der gemeinsamen Immobilie diskutiert werden wollen. Um eine saubere Trennung zu vollziehen und die wirtschaftliche Gemeinschaft aufzulösen, eignet sich der Hausverkauf bei Scheidung.
Zieht ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Haus aus, entstehen zusätzliche Kosten für Miete und Haushalt. Der Verkauf des Hauses bei einer Scheidung kann Sie davor bewahren.
Mit dem gemeinsamen Haus werden viele Emotionen verbunden. Da ist es oftmals die beste Lösung, einen kompletten Neuanfang zu starten. Hinzu kommt, dass das Haus auch nicht mehr zu den veränderten Lebensumständen passt und für eine einzelne Person zu groß ist.
In der schwierigen Phase nach einer Trennung oder Scheidung begleiten wir Sie gerne mit unserem Expertenwissen und viel Einfühlungsvermögen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Immobilie, die mit Ihren Vorstellungen vereinbar ist. Wir sorgen auf Wunsch für besondere Diskretion im Verkaufsprozess, zum Beispiel bei der Vermarktung oder den Besichtigungen, damit kein unnötiges Gerede in der Nachbarschaft aufkommt und Sie oder Ihre Kinder es nicht noch schwerer haben. Oder wir organisieren Besichtigungen so, dass Ihre Kinder dadurch nicht noch zusätzlich belastet werden.
Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin zum Hausverkauf mit unseren Immobilienexperten. Gerne nehmen wir für Sie eine Wertermittlung vor und präsentieren Ihnen aktuelle Marktpreise, was Ihre Entscheidung erleichtert.
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Scheidungskind Immobilie
Lesen Sie, welche Optionen Sie haben, wenn es bei einer Scheidung oder Trennung auch um eine Immobilie geht und wie Sie den Neuanfang schaffen.