FAQ zum Wohnungsverkauf
Wir liefern Ihnen wissenswerte Informationen
Was gibt es beim Wohnungsverkauf zu beachten? Wir liefern Ihnen Antworten auf Fragen, die uns unsere Kunden häufig gestellt haben.
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Vor dem Wohnungsverkauf sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente zur Hand haben, die Sie für diesen benötigen.
- Wenn die Wohnung vermietet ist, benötigen Sie den entsprechenden Mietvertrag und Informationen zu Mieterhöhungen
- Sie müssen einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern, der höchstens drei Monate alt ist
- Sie benötigen Grundrisse
- Sie sollten Informationen zu Ihrer Wohngebäudeversicherung vorlegen können
- Sie sollten die Wohngeldabrechnung zeigen können, die unter anderem Informationen über die Kosten für Müll, Strom und Heizkosten enthält
- Sie sollten wissen, wie hoch die Einnahmen und Ausgaben für das gemeinschaftliche Eigentum sind. Das geht aus dem aktuellen Wirtschaftsplan hervor
- Sie sollten die letzten drei Versammlungprotokolle der Eigentümerversammlungen bereithalten
- Sie müssen die Beschlusssammlung bereithalten
- Sie müssen den letzten Grundsteuerbescheid vorlegen
- Sie sollten Informationen zum Brutto-Rauminhalt haben. Dieser spielt für die Wertermittlung eine Rolle, da man mit seiner Hilfe den Preis pro Kubikmeter berechnen kann
- Sie benötigen einen aktuellen Energieausweis
- Sie sollten Rechnungen über Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bereithalten
Gehört Ihnen als Eigentümer eine Wohnung in einem Haus, dann wird diese im Fachjargon als Sondereigentum bezeichnet. Als Sie die Wohnung erworben haben, haben Sie damit aber auch gleichzeitig Gemeinschaftseigentum erworben, welches Sie und die anderen Eigentümer gemeinschaftlich verwalten müssen. Wir schildern Ihnen einmal, was alles zum Gemeinschafsteigentum zählt:
- Bedachung
- (Zimmer-)Decken
- Fundament
- Türen
- Unterstellmöglichkeiten wie Garagen sowie Park- und Stellplätze
- Fahrstühle, Treppenhaus und Dielen
- (tragende) Gebäudewände
- Haustür mit Gegensprechanlage und Briefkästen
- Leitungen
- Gemeinschaftsräume für regelmäßige Hausversammlungen, Schwimmbäder etc.
- Grünanlagen etc.
Sowohl das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum müssen bei der Wohnungswertermittlung berücksichtigt werden.
Eine Familie wird sich wohl kaum für eine 1-Zimmer-Wohnung interessieren, ein Rentner, der auf einen Rollator angewiesen ist, wohl kaum für eine Wohnung im fünften Stock ohne Aufzug. Deswegen sollten Sie sich vor dem Verkauf Gedanken darüber machen, wen Sie bei der Vermarktung ansprechen möchten. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:
- Spricht die Wohnung Alleinstehende an?
- Hat eine Familie von vier Personen genügend Platz in der Wohnung?
- Auf welchen Kanälen erreiche ich die Zielgruppe, die ich ansprechen will, am besten?
Auf Wohnungsverkäufer kommen nicht in jedem Fall Kosten zu. Wir schildern Ihnen einmal, wann diese auf Sie zukommen könnten:
Vorfälligkeitsentschädigungen
Möchten Sie Ihr Immobiliendarlehen vorab zurückzahlen? Dann kann Ihre Bank eine Art Entschädigung dafür verlangen, weil Sie Ihr Geld nicht anlegen kann. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von einem Zinsatz, den die Bank festlegt.
Spekulationssteuern
Möglich ist auch, dass Sie Spekukationssteuer zahlen müssen, und zwar dann, wenn Sie nicht länger als zehn Jahre im Besitz der Wohnung gewesen sind. Allerdings gibt es noch zahlreiche weitere Punkte, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt. Über diese informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Kosten für die Erstellung eines Energieausweises
Als Verkäufer benötigen Sie einen gültigen Energieausweis. Haben Sie diesen nicht, fallen für dessen Erstellung Kosten an. Verkaufen Sie mit IMMOPARTNER, bieten wir Ihnen die Erstellung kostenfrei an.
Notarkosten
Beim Wohnungskauf muss der Käufer für die Notarkosten aufkommen und rund 1,5 Prozent des Kaufpreises zahlen. Allerdings müssen Sie als Verkäufer für die Löschung der Grundschuld aufkommen. Diese beträgt etwa 0,2 Prozent der Grundschuld.
Kosten für Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen
Können Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen den Wert Ihrer Wohnung vor dem Verkauf noch steigern? Natürlich müssen Sie dann vor dem Verkauf Kosten für die Durchführung auf sich nehmen.
Vielen Wohnungsinteressenten ist es vor ihrer Kaufentscheidung wichtig, noch einmal alle relevanten Zahlen, Daten und Fakten – aber auch Bilder – auf einen Blick zu sehen. Deswegen ist die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés immer vorteilhaft. Wir schildern Ihnen die Fragen, die darin beantwortet werden sollten:
- Wie groß ist die Wohnung?
- Über wie viele Räume verfügt die Wohnung?
- Wie hoch sind die Nebenkosten?
- Wie ist die Wohnung ausgestattet? Verfügt sie zum Beispiel über eine Einbauküche?
- Wie ist der Gesamtzustand der Wohnung?
- Wann wurde sie zuletzt modernisiert bzw. saniert?
- Wann wurde das Gebäude errichtet?
- In welcher Mikro- bzw. Markolage befindet sich die Wohnung?
- etc.
Beim Wohnungsverkauf spielen aber auch zahlreiche weitere Faktoren eine wichtige Rolle. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie noch mehr zum Verkaufsprozes erfahren wollen. Wenn dem so ist, freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen und sich unverbindlich über den Verkaufsablauf mit IMMOPARTNER beraten lassen.
Haben Sie noch ein Anliegen?
Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.